Beschluss: zur Kenntnis genommen

MGR Scheiderer gibt zu bedenken, dass er bereits im Dezember 2017 darauf hingewiesen hat, dass am Geländer im Kreuzungsbereich keine Plakate und auch Banner angebracht werden sollten, da dies im Sichtbereich der Kreuzung ist. Auch verdecken seiner Meinung nach angebrachte Plakate und Banner wartende kleine Kinder im Bereich des „Zebrastreifens“.

 

Geschäftsleiter Wimmer teilt mit, dass es sich bei dem Geländer um eine Einrichtung der Kreisstraße handelt und hierfür der Landkreis bzw. das Staatliche Bauamt verantwortlich ist. Seitens der Gemeindeverwaltung wird genau diese Information auch immer an Anfragende betreffen einer möglichen Plakatierung weitergegeben. Das Straßenbauamt wird zeitnah über diese Angelegenheit informiert und um Beseitigung „dieses Zustandes“ gebeten. Weiter teilt Herr Wimmer mit, dass dann natürlich auch seitens des Bauhofes keine Banner mehr angebracht werden sollten.

 

Bezüglich der allgemeinen Parksituation im Bereich bzw. Umfeld der Kindertageseinrichtung „Kunterbunt“ (Bring- und Abholverkehr) wird mehrheitlich die Formulierung eines Elternbriefes als Möglichkeit gesehen hier ggf. steuernd einzugreifen.