Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

In der Sitzung am 22.06.2015 wurde dieser Bauantrag bereits einmal behandelt. Das Einvernehmen, sowie Befreiungen wegen der Überschreitung der höchsten zulässigen Dachneigung und der Errichtung von Dachgauben wurden erteilt

Das Landratsamt stellt nun fest, dass eine weiter Befreiungen bezüglich der Traufhöhe notwendig wäre.


Beschluss:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt weiterhin seine Zustimmung zum Bauvorhaben des Herrn Ralf Dietrich i.S.d. § 30 BauGB im Baugebiet Nr. 8 in Dietenhofen.

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt zusätzlich sein Einvernehmen zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 8 i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich

der Überschreitung der zulässigen Traufhöhe bei zweigeschossigen Gebäuden von 6 m um ca. 0,7 m.