Sitzung: 03.08.2015 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
In der Sitzung am 22.06.2015 wurde dieser Bauantrag bereits einmal
behandelt. Das Einvernehmen, sowie Befreiungen wegen der Überschreitung der
höchsten zulässigen Dachneigung und der Errichtung von Dachgauben wurden
erteilt
Das Landratsamt stellt nun fest, dass eine weiter Befreiungen bezüglich
der Traufhöhe notwendig wäre.
Beschluss:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt weiterhin seine
Zustimmung zum Bauvorhaben des Herrn Ralf Dietrich i.S.d. § 30 BauGB im
Baugebiet Nr. 8 in Dietenhofen.
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt zusätzlich sein
Einvernehmen zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 8 i.
S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich
der Überschreitung der zulässigen Traufhöhe bei zweigeschossigen
Gebäuden von 6 m um ca. 0,7 m.