Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

In der Bauausschuss – Sitzung vom 13.07.2015 (TOP 2.3) wurde bereits eine Bauvoranfrage zu diesem Thema behandelt. Herr 1. Bürgermeister Erdel berichtet, dass ihn Herr Schmidt aufgesucht hat. Herr Schmidt erklärte, dass das Landratsamt in Ansbach seine Pläne als genehmigungsfähig bezeichnet habe. Die Baugrenzen und die Abstandsflächen seien eingehalten. Es handele sich um eine zeitgemäße Planung mit verdichtetem Bauen.

Durch eine Umplanung könnten nun, weit über die Forderungen der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) hinaus, 15 Stellplätze nachgewiesen werden.

Eine Genehmigungsplanung würde auch detaillierte Aussagen über die Benötigten Stützmauern und Auffüllungen enthalten.

Die Verwaltung teilt mit, dass Herr Schmidt noch weitere Änderungen der Planung beabsichtigt. So soll auf Ebene 1 die nördliche Wohnung entfallen und hierfür Kellerräume angeordnet werden.

Die Mitglieder des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses sind weiterhin der Meinung, dass das Gebäude im Verhältnis zur Nachbarbebauung dargestellt werden sollte. Auch fehlen nach Meinung einiger Mitglieder des Ausschusses Höhenkoten, um die Auswirkungen auf die Nachbarschaft und eine eventuelle Fernwirkung abschätzen zu können.


Beschluss:

Die Mitglieder des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses beauftragen die Verwaltung, die Firma Schmidt Wohnbau über die obengenannten Bedenken zu informieren.