Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Architekt Bierwagen stellt den Stand der Planung für das Gewerbegebiet gegenüber der NORMA-Filiale vor.

Folgende Randbedingungen sind im Rahmen der Planung zu beachten:

·         Es besteht ein minimales Gefälle nach Nordwesten.

·         Am Südostrand besteht eine Gehölzstruktur mit „keilförmigem“ Zuschnitt.

·         Nördlich verläuft eine 220 kV-Freileitung.

·         Westlich grenzt die Kreisstraße AN 11 an.

·         Eine Nahwärmeleitung quert das Gebiet.

·         Am Südrand sollte eine Vorhaltefläche für eine mögliche Ortsumgehung vorgesehen werden.

Alle bisherigen Planungen gingen davon aus, dass die Neudorfer Höhe künftig Teil einer Nordostumgehung werden sollte. Daher wurde eine direkte Erschließung der Grundstücke von dieser Straße aus vermieden. Dies führte zu aufwändigen und damit teuren Erschließungsvarianten.

Da gegenüber des Baugebietes bereits mehrere Grundstückseinfahrten existieren, wird nun eine andere Erschließungsvariante – nämlich direkte Zufahrten zur Neudorfer Höhe und  eine kurze Straßenerschließung über der bestehenden Fernwärmeleitung in Form einer Kehre mit Parkplätzen zwischen den Ästen – vorgesehen werden. Über diese Straße könnten hintenliegende Grundstücke erreicht werden, so dass Grundstücksgrößen ab 2.000 m² möglich wären.

 Die Stichstraße könnte über der Nahwärmeleitung mit einem Grünzug fortgesetzt werden; über diesen Grünzug könnte die Straßenerschließung nötigenfalls nach Norden fortgesetzt werden.

Beim Betreiber der Hochspannungsleitung, der Firma Tennet, sollte nachgefragt werden, was zukünftig mit dieser Leitung passieren soll. Eventuell ist von Seiten des Betreibers ein repowering geplant.

Im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) konnte festgestellt werden, dass im Planungsgebiet keine besonders geschützten Tierarten vorkommen. Es handelt sich aber um ein Nahrungshabitat verschiedener Fledermausarten. Daher ist damit zu rechnen, dass Fledermaus – Nistkästen an den Gebäuden bindend vorgeschrieben werden.

Das keilförmige Feldgehölz in der Ostecke des Planungsgebietes kann entfernt werden, wenn an anderer Stelle ein Ausgleich (Faktor 1 : 1) erfolgt. Für den restlichen Planungsraum wird ein Ausgleichsfaktor von 1 . 0,4 erwartet.

 

 

Entlang der Straße „Neudorfer Höhe „ sollte ein Streifen mit einer Breite von 2,5 m freigehalten weden, um diese Straße für stärkeren Verkehr, z.B. als Führung der Umgehung, nutzen zu können.

Bei einer Gesamtfläche von ca. 1,7 ha würden bei der vorliegenden Planung etwa 925 m² Verkehrsfläche benötigt. Diese Verkehrsfläche müsste gegenwärtig aber gar noch nicht ausgebaut werden. Es könnte sogar auf diese Erschließung verzichtet werden, wenn es der zukünftige Grundstückszuschnitt erlaubt.

 Von manchen Mitgliedern des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses wird befürchtet, dass Grundstücke für eine großzügige Wohnbebauung mit einer Gewerbenutzung in der Garage erworben werden.

Betriebsleiterwohnungen sind laut Herrn Bierwagen laut Baunutzungsverordnung (BauNVO) in Gewerbegebieten zulässig und können in einem Bebauungsplan kaum verboten, wohl aber in ihrer Größe beschränkt werden.

Herr Bierwagen schlägt vor, in der Septembersitzung des Marktgemeinderates den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöP) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu fassen. Dann könnten im November erste Beschlüsse zur Weiterführung des Verfahrens gefasst werden.