Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr 1. Bürgermeister Erdel teilt mit, dass derzeit das faunistische Gutachten für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes erstellt wird. Er bezweifelt, dass mehrere Stichstraßen mit aufwändigen Wendeanlagen notwendig sind. Falls es zum Bau einer Nordostumgehung unter Einbeziehung der Straße „Neudorfer Höhe komme, wären die Zufahrten, ebenso wie die Zufahrten zur NORMA, zur Firma Benker und zur Firma Karch, Bestand und müssten toleriert werden.

Entlang der Kreisstraße nach Neudorf besteht eine Bauverbotszone mit einer Tiefe von 15 m. Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) ist die Errichtung von Bauwerken in diesem Bereich nicht zulässig.

Nach Meinung von Herrn Bierwagen sei die Beseitigung des bestehenden Feldgehölzes möglich. Es könnte durch Heckenstrukturen am Rande des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes und durch Ausgleich an anderer Stelle ersetzt werden.