Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 7

Zum vorliegenden Bauantrag wurden in den beiden Sitzungen des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses vom 13.07.2015 (Top 2.3) und vom 03.08.2015 (TOP 2.4) Bauvoranfragen behandelt. Dabei blieben einige Fragen offen.

Nun legt die Schmidt Wohnbau GmbH einen Bauantrag vor.

Verschiedene Mitglieder des Bauausschusses äußern Bedenken wegen der Anzahl der Befreiungen und der Bedeutenden Tiefe des Bauwerkes, welches ihrer Meinung nach städtebaulich an dieser Stelle, auch angesichts der Nähe der Kirche,  nicht zu vertreten ist.


Beschluss:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt seine Zustimmung zum Bauvorhaben der Schmidt Wohnbau GmbH i.S.d. § 30 BauGB im Baugebiet Nr. 4 in Dietenhofen.

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4 i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich

·         der Überschreitung der höchsten zulässigen Geschosszahl von zwei Geschossen, davon ein Untergeschoss auf zwei Geschosse (Ebene 3 kein weiteres Vollgeschoss),

·         der Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl von 0,4 auf ca. 0,48,

·         der Errichtung eines Gebäudes mit Flachdach (Satteldach vorgesehen),

·         der Errichtung eines Sockelgeschosses mit einer Höhe von mehr als 2,50 m, sowie

·         der Errichtung der Garagen außerhalb der im Bebauungsplan vorgesehenen Flächen.