Sitzung: 24.08.2015 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 7
Zum
vorliegenden Bauantrag wurden in den beiden Sitzungen des Ortsentwicklungs- und
Bauausschusses vom 13.07.2015 (Top 2.3) und vom 03.08.2015 (TOP 2.4)
Bauvoranfragen behandelt. Dabei blieben einige Fragen offen.
Nun
legt die Schmidt Wohnbau GmbH einen Bauantrag vor.
Verschiedene
Mitglieder des Bauausschusses äußern Bedenken wegen der Anzahl der Befreiungen
und der Bedeutenden Tiefe des Bauwerkes, welches ihrer Meinung nach
städtebaulich an dieser Stelle, auch angesichts der Nähe der Kirche, nicht zu vertreten ist.
Beschluss:
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt seine Zustimmung zum
Bauvorhaben der Schmidt Wohnbau GmbH i.S.d. § 30 BauGB im Baugebiet Nr. 4 in
Dietenhofen.
Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zu
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4 i. S. d. § 31 Abs. 2
BauGB bezüglich
·
der
Überschreitung der höchsten zulässigen Geschosszahl von zwei Geschossen, davon
ein Untergeschoss auf zwei Geschosse (Ebene 3 kein weiteres Vollgeschoss),
·
der
Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl von 0,4 auf ca. 0,48,
·
der Errichtung eines Gebäudes mit Flachdach
(Satteldach vorgesehen),
·
der Errichtung eines Sockelgeschosses mit einer
Höhe von mehr als 2,50 m, sowie
·
der Errichtung der Garagen außerhalb der im
Bebauungsplan vorgesehenen Flächen.