Herr GR Hans Pfeiffer teilt mit, dass er mehrfach nicht genehmigte Grundstückszufahrten im Ortsentwicklungs- und Bauausschuss gerügt hat. Er möchte wissen, warum z.B. gegen eine Zufahrt zur Nürnberger Straße aus dem ehemaligen Kuhlmanns-Garten, aus einem Anwesen in der Blumenstraße zum Bahndamm, oder aus dem letzten Anwesen auf der linken Seite der Albrecht-Dürer-Straße zu einem Flurbereinigungsweg nichts unternommen wird.

Die Zufahrt zur Nürnberger Straße ist Sache des Landkreises, da die Nürnberger Straße Kreisstraße ist.

Die anderen beiden Grundstückseigentümer wurden in der Vergangenheit bereits angeschrieben.