Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Gemeindebücherei Dietenhofen;

Neufassung einer Benutzungsordnung und einer Gebühren- und Kostenordnung

 

I.   Die derzeitige Benutzungsordnung für die öffentliche Bücherei des Marktes Dietenhofen, die am 12. Januar 1993 in Kraft getreten ist, ist in vielen Punkten veraltet bzw. sind die Gebühren anzupassen.

     Daher wurde eine neue Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei Dietenhofen sowie eine neue Gebühren- und Kostenordnung für die Gemeindebücherei Dietenhofen entworfen.

     Folgende Änderungen wurden insbesondere vorgenommen:

-       Bisher hat ein Ausweis 3,-- DM gekostet, wobei seit einigen Jahren die Ausstellung eines Ausweises kostenlos erfolgte. Dies wurde in Nr. 1 der Gebühren- und Kostenordnung aufgenommen.

-       Bei Verlust eines Benutzerausweises und die Ausstellung eines Ersatzausweises wird künftig eine Gebühr von 5,00 Euro erhoben Nr. 4.2 der Gebühren- und Kostenordnung)

-       Bei Überschreiten der Leihfrist (Nr. 5 Benutzungsordnung) wird künftig neben der Versäumnisgebühr auch eine Mahngebühr i. H. v. 1,00 Euro erhoben (Nr. 2.3 der Gebühren- und Kostenordnung).

-       Muss ein Medium wegen Beschädigung oder Verlust neu beschafft werden, so ist Ersatz in der Höhe des jeweiligen Ladenpreises zu leisten (Nr. 7.4 der Benutzungsordnung). Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro erhoben (Nr. 5 Gebühren- und Kostenordnung).

-       Aufgrund der EDV-Umstellung wurde neu aufgenommen, dass bei Beschädigung eines EDV-Etikettes ein Betrag von 1,00 Euro zu entrichten ist (Nr. 5.2 der Gebühren- und Kostenordnung).

Der Entwurf der Benutzungsordnung der Gemeindebücherei Dietenhofen sowie der Entwurf der Gebühren- und Kostenordnung für die Gemeindebücherei Dietenhofen in der Fassung vom 02.09.2015 liegen als Anlage bei.

Die Benutzungsordnung und die Gebühren- und Kostenordnung sollen zum 01. Oktober 2015 in Kraft treten.

 

 

Benutzungsordnung der Gemeindebücherei Dietenhofen

vom ……

 

Aufgrund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Markt Dietenhofen folgende

Benutzungsordnung

1. Allgemeines

1.1       Die Gemeindebücherei Dietenhofen ist eine öffentliche Einrichtung des Marktes Dietenhofen.

1.2       Sie dient durch die Bereitstellung von Medien und durch ihre Informationsvermittlung dem kulturellen Leben der Gemeinde sowie der allgemeinen Information, der Fort-, Aus- und Weiterbildung, dem Studium der Berufsausbildung und der Freizeitgestaltung der Bürger.

1.3       Die Bücherei steht Jedermann offen.

1.4       Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gemacht.

 

2. Anmeldung, Benutzerausweis

2.1       Wer die Gemeindebücherei benutzen will, meldet sich in der Bücherei unter Vorlage eines gültigen Ausweises an (z. B. Personalausweis, Reisepass, Kinderpass). Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist eine schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig.

2.2       Der Benutzer bzw. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sein gesetzlicher Vertreter nimmt vom Inhalt dieser Satzung und der Gebührensatzung für die Gemeindebücherei Kenntnis. Die Ausleihbedingungen sind für alle Benutzer verbindlich. Mit der Unterschrift auf dem Benutzerausweis erkennt der Benutzer ihre Bestimmungen als verbindlich an. Er erklärt damit auch sein Einverständnis, dass für die Teilnahme am automatisierten Ausleihverfahren seine persönlichen Daten in der Benutzerkartei gespeichert werden. Diese Daten dienen lediglich unmittelbaren Zwecken der Bücherei. Sie werden weder für andere Zwecke verwendet noch an Dritte weitergegeben.

2.3       Nach der Anmeldung erhält der Benutzer einen Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Gemeindebücherei bleibt.

2.4       Jeder Wohnungs- und Namenswechsel ist unverzüglich mitzuteilen.

2.5       Der Ausweis ist zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen für Benutzung nicht mehr gegeben sind oder wenn die Büchereileitung dies verlangt.

2.6       Der Verlust des Benutzerausweises ist unverzüglich bei der Gemeindebücherei anzuzeigen. Die Ausstellung eines Ersatzausweises mit neuer Ausweisnummer ist gegen Erstattung eines Unkostenbeitrages möglich.


 

3. Ausleihe, Leihfrist, Verlängerung

3.1       Die Medien werden nur gegen Vorlage des eigenen Benutzerausweises ausgegeben. Die Anzahl der Medieneinheiten, die an einen Benutzer ausgeliehen werden, kann beschränkt werden.

3.2       Die Leihfrist beträgt für

                        Bücher und Zeitschriften                                            3 Wochen

                        Compact Discs (CDs), Musikkassetten (MCs)          2 Wochen

 

            In besonderen Fällen und bei bestimmten Medien kann die Leihfrist gesondert festgesetzt werden.

3.3       Zeitungen und Zeitschriften jüngsten Ausgabedatums stehen nur zur Benutzung während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie werden erst nach Erscheinen der nächsten Ausgabe entliehen.

3.4       Die Leihfrist für Medien kann vor Ablauf telefonisch oder an der Ausleihe in der Gemeindebücherei verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen Medien vorzuzeigen.

3.5       Ausleihe, Verlängerung und Rückgabe der Medien werden über automatische Datenverarbeitung verbucht.

3.6       Die Gemeindebücherei ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern.

 

4. Vorbestellung

Ausgeliehene Medien können in der Regel unentgeltlich vorbestellt werden. Die Gemeindebücherei unterrichtet Vorbesteller schriftlich oder telefonisch, sobald ein vorbestelltes Medium verfügbar ist. Wird das vorbestellte Medium innerhalb einer Woche nach Unterrichtung des Vorbestellers nicht abgeholt, erlischt die Vorbestellung.

 

5. Überschreiten der Leihfrist, Mahnung

5.1       Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten.

5.2       Zwei Wochen nach Ablauf der Leihfrist wird die Rückgabe erstmals telefonisch oder schriftlich angemahnt. Eine zweite oder dritte Mahnung schließen sich nach fortgesetzter Säumnis nach jeweils weiteren zwei Wochen an.

5.3       Nach erfolgloser Mahnung werden die entliehenen Medien durch Boten oder auf dem Rechtsweg kostenpflichtig eingezogen.

5.4       Im Streitfalle ist der Benutzer dafür beweispflichtig, dass er das Buch oder die Medien zurückgegeben hat.

 


 

 

6. Fernleihe

Medien, die nicht im Bestand der Gemeindebücherei vorhanden sind, kann im Rahmen der Bayerischen Leihverkehrsordnung über den Bayerischen Leihverkehr beschafft werden.

 

7. Behandlung der entliehenen Medien, Haftung

7.1       Jeder Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Beschmutzung, Beschädigungen und sonstigen Veränderungen zu bewahren. Als Beschädigungen gelten auch Unterstreichungen, farbige Hervorhebungen und Eintragungen.

7.2       Der Benutzer hat den Zustand der ihm übergebenen Medien zu prüfen und etwa vorhandene Schäden unverzüglich anzuzeigen. Selbst verursachte Schäden sind spätestens bei der Rückgabe zu melden.

7.3       Der Verlust entliehener Medien ist der Gemeindebücherei unverzüglich anzuzeigen.

7.4       Für jede Beschädigung oder jeden Verlust ist der Benutzer schadensersatzpflichtig. Bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter. Muss ein Medium wegen Beschädigung oder Verlust neu beschafft werden, so ist Ersatz in der Höhe des jeweiligen Ladenpreises zu leisten.

7.5       Bei Beschädigung des EDV-Etiketts wird ein Unkostenbeitrag erhoben.

7.6       Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht zulässig.

7.7       Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, ist der eingetragene Benutzer gegenüber des Marktes Dietenhofen ersatzpflichtig.

7.8       Benutzer, in deren Wohnung eine meldepflichtige übertragbare Krankheit auftritt, dürfen die Gemeindebücherei während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht benutzen. Sie haben die Bücherei zu verständigen. Medien dürfen erst nach Desinfektion, für die der Benutzer verantwortlich ist, zurückgebracht werden.

7.9       Der Markt Dietenhofen haftet bei Personen- oder Sachschäden, welche bei der Benutzung der Bücherei entstehen nur, soweit die Bediensteten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt werden.

 

8. Hausordnung

8.1       Jeder Benutzer hat sich in den Räumlichkeiten der Bücherei so zu verhalten, dass kein anderer Benutzer gestört wird.

8.2       Rauchen, Essen und Trinken ist in der Gemeindebücherei nicht gestattet.

8.3       Tiere dürfen im Interesse der übrigen Besucher nicht mit in die Räume der Gemeindebücherei gebracht werden.

8.4       Die Büchereileitung sowie die von ihr beauftragten Mitarbeiter üben in der Bücherei das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.

 

 

9. Ausschluss von der Benutzung

Benutzer, die gegen diese Benutzungsordnung verstoßen oder Anordnungen des Büchereipersonals zuwiderhandeln, haften für evtl. daraus entstehenden Schaden und können von der Benutzung der Gemeindebücherei auf Zeit oder bei besonders schweren Verstößen auf Dauer ausgeschlossen werden.

 

10. Gebühren

Die Höhe der anfallenden Gebühren und Kosten sind in der Gebühren- und Kostenordnung für die Gemeindebücherei Dietenhofen festgelegt.

 

11. Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am ______ in Kraft. Gleichzeitig tritt die vom Marktgemeinderat Dietenhofen in seiner Sitzung am 08.12.1992 beschlossene Benutzungsordnung für die öffentliche Bücherei des Marktes Dietenhofen  außer Kraft.

 

 

Gebühren- und Kostenordnung für die Gemeindebücherei Dietenhofen vom ……

 

Aufgrund der Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes sowie des Art. 20 des Kostengesetzes erlässt der Markt Dietenhofen folgende

Gebühren und Kostenordnung:

 

1. Grundsätzliches

Die Benutzung der Gemeindebücherei und Ausleihe der Medien ist grundsätzlich gebührenfrei.

 

2. Überschreitung der Leihfrist

2.1       Bei Überschreitung der Leihfrist wird eine Versäumnisgebühr erhoben. Sie beträgt pro entliehener Medieneinheit und angefangener Versäumniswoche 0,50 €. Die Gebühr entsteht ab dem 3. Tag nach Ablauf der Leihfrist.

2.2       Die Versäumnisgebühr ist auch dann zu zahlen, wenn der Benutzer keine schriftliche Mahnung erhalten hat.

2.3       Für die 1., 2. und 3. Mahnung wird neben der Versäumnisgebühr eine Mahngebühr von 1,00 € festgesetzt. Die Gebühr entsteht mit Mahnung durch Anruf oder Aufgabe der schriftlichen Mahnung zur Post.

2.4       Für die Abholung von Medien durch Boten der Gemeinde sind zusätzlich zur Versäumnis- und Mahngebühr 10,00 € zu zahlen. Die Gebühr entsteht mit Anordnung der Einziehungsmaßnahme durch die Büchereileitung.

 

3. Fernleihe

Bei Bestellungen über den Bayerischen Leihverkehr hat der Besteller die anfallenden Portokosten sowie sonstige Auslagen zu erstatten. Die Gebühr entsteht mit der Vorbestellung der ausgeliehenen Medien bzw. mit der Benachrichtigung über den Eingang der Medien des auswärtigen Leihverkehrs.

 


 

 

4. Ausweis, Ersatzausweis

4.1       Für die Ausstellung eines Benutzerausweises wird keine Gebühr erhoben.

4.2       Für den Verlust eines Benutzerausweises und die Ausstellung eines Ersatzausweises ist eine Gebühr von 5,00 € zu zahlen. Die Gebühr entsteht mit der Ausstellung des Ersatzausweises.

 

5. Schadensersatz

5.1       Wird ein Benutzer gemäß der § 7 Abs. 4 der Benutzungssatzung der Gemeindebücherei Dietenhofen schadensersatzpflichtig, ist eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Sie beträgt je schadensersatzpflichtigem Gegenstand 5,00 €.

5.2       Der Unkostenbeitrag bei Beschädigung eines EDV-Etikettes beträgt 1,00 €.

5.3       Die Gebühr nach Abs. 1 oder Abs. 2 entsteht mit Beginn der Bearbeitung des Schadensfalles.

 

6. Sonstiges

6.1       Gebührenschuldner/Gebührenschuldnerin ist, wer die Entstehung der Gebühr veranlasst oder rechtlich zu vertreten hat.

6.2       Die Gebühren werden mit Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den/die Gebührenschuldner/Gebührenschuldnerin fällig.

 

7. Inkrafttreten

Die Gebühren- und Kostenordnung tritt am ___________ in Kraft.

 


Empfehlungs-Beschluss:

Die Benutzungsordnung der Gemeindebücherei Dietenhofen sowie die Gebühren- und Kostenordnung für die Gemeindebücherei Dietenhofen in der Fassung vom 02.09.2015 werden hiermit beschlossen. Gleichzeitig wird die vom Marktgemeinderat Dietenhofen in seiner Sitzung am 08.12.1992 beschlossene Benutzungsordnung für die öffentliche Bücherei des Marktes Dietenhofen aufgehoben.

Die Benutzungsordnung der Gemeindebücherei Dietenhofen sowie die Gebühren- und Kostenordnung für die Gemeindebücherei Dietenhofen treten zum 01.Oktober 2015 in Kraft.