Sitzung: 10.09.2015 Verwaltungs- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Gemeindebücherei
Dietenhofen;
Neufassung
einer Benutzungsordnung und einer Gebühren- und Kostenordnung
I. Die derzeitige Benutzungsordnung für die öffentliche Bücherei des
Marktes Dietenhofen, die am 12. Januar 1993 in Kraft getreten ist, ist in
vielen Punkten veraltet bzw. sind die Gebühren anzupassen.
Daher wurde eine neue Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei
Dietenhofen sowie eine neue Gebühren- und Kostenordnung für die
Gemeindebücherei Dietenhofen entworfen.
Folgende
Änderungen wurden insbesondere vorgenommen:
-
Bisher
hat ein Ausweis 3,-- DM gekostet, wobei seit einigen Jahren die Ausstellung
eines Ausweises kostenlos erfolgte. Dies wurde in Nr. 1 der Gebühren- und
Kostenordnung aufgenommen.
-
Bei
Verlust eines Benutzerausweises und die Ausstellung eines Ersatzausweises wird
künftig eine Gebühr von 5,00 Euro erhoben Nr. 4.2 der Gebühren- und
Kostenordnung)
-
Bei
Überschreiten der Leihfrist (Nr. 5 Benutzungsordnung) wird künftig neben der
Versäumnisgebühr auch eine Mahngebühr i. H. v. 1,00 Euro erhoben (Nr. 2.3 der
Gebühren- und Kostenordnung).
-
Muss
ein Medium wegen Beschädigung oder Verlust neu beschafft werden, so ist Ersatz
in der Höhe des jeweiligen Ladenpreises zu leisten (Nr. 7.4 der
Benutzungsordnung). Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro
erhoben (Nr. 5 Gebühren- und Kostenordnung).
-
Aufgrund
der EDV-Umstellung wurde neu aufgenommen, dass bei Beschädigung eines
EDV-Etikettes ein Betrag von 1,00 Euro zu entrichten ist (Nr. 5.2 der Gebühren-
und Kostenordnung).
Der Entwurf der Benutzungsordnung der
Gemeindebücherei Dietenhofen sowie der Entwurf der Gebühren- und Kostenordnung
für die Gemeindebücherei Dietenhofen in der Fassung vom 02.09.2015 liegen als
Anlage bei.
Die Benutzungsordnung und die Gebühren-
und Kostenordnung sollen zum 01. Oktober 2015 in Kraft treten.
Benutzungsordnung der
Gemeindebücherei Dietenhofen
vom ……
Aufgrund
der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern (GO) erlässt der Markt Dietenhofen folgende
Benutzungsordnung
1. Allgemeines
1.1 Die Gemeindebücherei Dietenhofen ist eine
öffentliche Einrichtung des Marktes Dietenhofen.
1.2 Sie dient durch die Bereitstellung von
Medien und durch ihre Informationsvermittlung dem kulturellen Leben der
Gemeinde sowie der allgemeinen Information, der Fort-, Aus- und Weiterbildung,
dem Studium der Berufsausbildung und der Freizeitgestaltung der Bürger.
1.3 Die Bücherei steht Jedermann offen.
1.4 Die Öffnungszeiten werden durch Aushang
bekannt gemacht.
2. Anmeldung, Benutzerausweis
2.1 Wer die Gemeindebücherei benutzen will,
meldet sich in der Bücherei unter Vorlage eines gültigen Ausweises an (z. B.
Personalausweis, Reisepass, Kinderpass). Bei Kindern und Jugendlichen bis zum
vollendeten 16. Lebensjahr ist eine schriftliche Einwilligung eines
Erziehungsberechtigten notwendig.
2.2 Der Benutzer bzw. bis zum vollendeten 16.
Lebensjahr sein gesetzlicher Vertreter nimmt vom Inhalt dieser Satzung und der
Gebührensatzung für die Gemeindebücherei Kenntnis. Die Ausleihbedingungen sind
für alle Benutzer verbindlich. Mit der Unterschrift auf dem Benutzerausweis
erkennt der Benutzer ihre Bestimmungen als verbindlich an. Er erklärt damit
auch sein Einverständnis, dass für die Teilnahme am automatisierten
Ausleihverfahren seine persönlichen Daten in der Benutzerkartei gespeichert
werden. Diese Daten dienen lediglich unmittelbaren Zwecken der Bücherei. Sie
werden weder für andere Zwecke verwendet noch an Dritte weitergegeben.
2.3 Nach der Anmeldung erhält der Benutzer
einen Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der
Gemeindebücherei bleibt.
2.4 Jeder Wohnungs- und Namenswechsel ist
unverzüglich mitzuteilen.
2.5 Der Ausweis ist zurückzugeben, wenn die
Voraussetzungen für Benutzung nicht mehr gegeben sind oder wenn die
Büchereileitung dies verlangt.
2.6 Der Verlust des Benutzerausweises ist unverzüglich
bei der Gemeindebücherei anzuzeigen. Die Ausstellung eines Ersatzausweises mit
neuer Ausweisnummer ist gegen Erstattung eines Unkostenbeitrages möglich.
3.
Ausleihe, Leihfrist, Verlängerung
3.1 Die Medien werden nur gegen Vorlage des
eigenen Benutzerausweises ausgegeben. Die Anzahl der Medieneinheiten, die an
einen Benutzer ausgeliehen werden, kann beschränkt werden.
3.2 Die
Leihfrist beträgt für
Bücher
und Zeitschriften 3
Wochen
Compact
Discs (CDs), Musikkassetten (MCs) 2
Wochen
In besonderen Fällen und bei bestimmten Medien kann die
Leihfrist gesondert festgesetzt werden.
3.3 Zeitungen und Zeitschriften jüngsten
Ausgabedatums stehen nur zur Benutzung während der allgemeinen Öffnungszeiten
zur Verfügung. Sie werden erst nach Erscheinen der nächsten Ausgabe entliehen.
3.4 Die Leihfrist für Medien kann vor Ablauf
telefonisch oder an der Ausleihe in der Gemeindebücherei verlängert werden,
wenn keine Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen
Medien vorzuzeigen.
3.5 Ausleihe, Verlängerung und Rückgabe der
Medien werden über automatische Datenverarbeitung verbucht.
3.6 Die Gemeindebücherei ist berechtigt,
entliehene Medien jederzeit zurückzufordern.
4. Vorbestellung
Ausgeliehene
Medien können in der Regel unentgeltlich vorbestellt werden. Die
Gemeindebücherei unterrichtet Vorbesteller schriftlich oder telefonisch, sobald
ein vorbestelltes Medium verfügbar ist. Wird das vorbestellte Medium innerhalb
einer Woche nach Unterrichtung des Vorbestellers nicht abgeholt, erlischt die
Vorbestellung.
5.
Überschreiten der Leihfrist, Mahnung
5.1 Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist
nicht zurückgegeben werden, ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten.
5.2 Zwei Wochen nach Ablauf der Leihfrist
wird die Rückgabe erstmals telefonisch oder schriftlich angemahnt. Eine zweite
oder dritte Mahnung schließen sich nach fortgesetzter Säumnis nach jeweils
weiteren zwei Wochen an.
5.3 Nach erfolgloser Mahnung werden die
entliehenen Medien durch Boten oder auf dem Rechtsweg kostenpflichtig
eingezogen.
5.4 Im Streitfalle ist der Benutzer dafür
beweispflichtig, dass er das Buch oder die Medien zurückgegeben hat.
6.
Fernleihe
Medien,
die nicht im Bestand der Gemeindebücherei vorhanden sind, kann im Rahmen der
Bayerischen Leihverkehrsordnung über den Bayerischen Leihverkehr beschafft
werden.
7. Behandlung der entliehenen Medien,
Haftung
7.1 Jeder Benutzer ist verpflichtet, die
entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Beschmutzung,
Beschädigungen und sonstigen Veränderungen zu bewahren. Als Beschädigungen
gelten auch Unterstreichungen, farbige Hervorhebungen und Eintragungen.
7.2 Der Benutzer hat den Zustand der ihm
übergebenen Medien zu prüfen und etwa vorhandene Schäden unverzüglich anzuzeigen.
Selbst verursachte Schäden sind spätestens bei der Rückgabe zu melden.
7.3 Der Verlust entliehener Medien ist der
Gemeindebücherei unverzüglich anzuzeigen.
7.4 Für jede Beschädigung oder jeden Verlust
ist der Benutzer schadensersatzpflichtig. Bei Minderjährigen haftet der
gesetzliche Vertreter. Muss ein Medium wegen Beschädigung oder Verlust neu
beschafft werden, so ist Ersatz in der Höhe des jeweiligen Ladenpreises zu
leisten.
7.5 Bei Beschädigung des EDV-Etiketts wird
ein Unkostenbeitrag erhoben.
7.6 Die Weitergabe entliehener Medien an
Dritte ist nicht zulässig.
7.7 Für Schäden, die durch Missbrauch des
Benutzerausweises entstehen, ist der eingetragene Benutzer gegenüber des
Marktes Dietenhofen ersatzpflichtig.
7.8 Benutzer, in deren Wohnung eine
meldepflichtige übertragbare Krankheit auftritt, dürfen die Gemeindebücherei
während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht benutzen. Sie haben die Bücherei
zu verständigen. Medien dürfen erst nach Desinfektion, für die der Benutzer
verantwortlich ist, zurückgebracht werden.
7.9 Der Markt Dietenhofen haftet bei
Personen- oder Sachschäden, welche bei der Benutzung der Bücherei entstehen
nur, soweit die Bediensteten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt werden.
8. Hausordnung
8.1 Jeder Benutzer hat sich in den
Räumlichkeiten der Bücherei so zu verhalten, dass kein anderer Benutzer gestört
wird.
8.2 Rauchen, Essen und Trinken ist in der
Gemeindebücherei nicht gestattet.
8.3 Tiere dürfen im Interesse der übrigen
Besucher nicht mit in die Räume der Gemeindebücherei gebracht werden.
8.4 Die Büchereileitung sowie die von ihr
beauftragten Mitarbeiter üben in der Bücherei das Hausrecht aus. Ihren
Anordnungen ist Folge zu leisten.
9. Ausschluss von der Benutzung
Benutzer,
die gegen diese Benutzungsordnung verstoßen oder Anordnungen des
Büchereipersonals zuwiderhandeln, haften für evtl. daraus entstehenden Schaden
und können von der Benutzung der Gemeindebücherei auf Zeit oder bei besonders
schweren Verstößen auf Dauer ausgeschlossen werden.
10. Gebühren
Die
Höhe der anfallenden Gebühren und Kosten sind in der Gebühren- und
Kostenordnung für die Gemeindebücherei Dietenhofen festgelegt.
11. Inkrafttreten
Diese
Benutzungsordnung tritt am ______ in Kraft. Gleichzeitig tritt die vom
Marktgemeinderat Dietenhofen in seiner Sitzung am 08.12.1992 beschlossene
Benutzungsordnung für die öffentliche Bücherei des Marktes Dietenhofen außer Kraft.
Gebühren-
und Kostenordnung für die Gemeindebücherei Dietenhofen vom ……
Aufgrund
der Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes sowie des Art. 20 des
Kostengesetzes erlässt der Markt Dietenhofen folgende
Gebühren und
Kostenordnung:
1. Grundsätzliches
Die
Benutzung der Gemeindebücherei und Ausleihe der Medien ist grundsätzlich
gebührenfrei.
2. Überschreitung der Leihfrist
2.1 Bei
Überschreitung der Leihfrist wird eine Versäumnisgebühr erhoben. Sie beträgt
pro entliehener Medieneinheit und angefangener Versäumniswoche 0,50 €. Die
Gebühr entsteht ab dem 3. Tag nach Ablauf der Leihfrist.
2.2 Die
Versäumnisgebühr ist auch dann zu zahlen, wenn der Benutzer keine schriftliche
Mahnung erhalten hat.
2.3 Für
die 1., 2. und 3. Mahnung wird neben der Versäumnisgebühr eine Mahngebühr von
1,00 € festgesetzt. Die Gebühr entsteht mit Mahnung durch Anruf oder Aufgabe
der schriftlichen Mahnung zur Post.
2.4 Für
die Abholung von Medien durch Boten der Gemeinde sind zusätzlich zur
Versäumnis- und Mahngebühr 10,00 € zu zahlen. Die Gebühr entsteht mit Anordnung
der Einziehungsmaßnahme durch die Büchereileitung.
3. Fernleihe
Bei
Bestellungen über den Bayerischen Leihverkehr hat der Besteller die anfallenden
Portokosten sowie sonstige Auslagen zu erstatten. Die Gebühr entsteht mit der
Vorbestellung der ausgeliehenen Medien bzw. mit der Benachrichtigung über den
Eingang der Medien des auswärtigen Leihverkehrs.
4. Ausweis, Ersatzausweis
4.1 Für die Ausstellung eines
Benutzerausweises wird keine Gebühr erhoben.
4.2 Für
den Verlust eines Benutzerausweises und die Ausstellung eines Ersatzausweises
ist eine Gebühr von 5,00 € zu zahlen. Die Gebühr entsteht mit der Ausstellung
des Ersatzausweises.
5. Schadensersatz
5.1 Wird
ein Benutzer gemäß der § 7 Abs. 4 der Benutzungssatzung der Gemeindebücherei
Dietenhofen schadensersatzpflichtig, ist eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Sie
beträgt je schadensersatzpflichtigem Gegenstand 5,00 €.
5.2 Der
Unkostenbeitrag bei Beschädigung eines EDV-Etikettes beträgt 1,00 €.
5.3 Die
Gebühr nach Abs. 1 oder Abs. 2 entsteht mit Beginn der Bearbeitung des
Schadensfalles.
6.
Sonstiges
6.1 Gebührenschuldner/Gebührenschuldnerin
ist, wer die Entstehung der Gebühr veranlasst oder rechtlich zu vertreten hat.
6.2 Die
Gebühren werden mit Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den/die
Gebührenschuldner/Gebührenschuldnerin fällig.
7. Inkrafttreten
Die Gebühren-
und Kostenordnung tritt am ___________ in Kraft.
Empfehlungs-Beschluss:
Die Benutzungsordnung der Gemeindebücherei Dietenhofen sowie die
Gebühren- und Kostenordnung für die Gemeindebücherei Dietenhofen in der Fassung
vom 02.09.2015 werden hiermit beschlossen. Gleichzeitig wird die vom
Marktgemeinderat Dietenhofen in seiner Sitzung am 08.12.1992 beschlossene Benutzungsordnung
für die öffentliche Bücherei des Marktes Dietenhofen aufgehoben.
Die Benutzungsordnung der Gemeindebücherei Dietenhofen sowie die
Gebühren- und Kostenordnung für die Gemeindebücherei Dietenhofen treten zum
01.Oktober 2015 in Kraft.