Beschluss: zur Kenntnis genommen

Für den Neubau der Kindertageseinrichtung Kunterbunt am Meisterweg, der Errichtung von Friedhofsparkplätzen und für den Neubau der Erschließungsstraße ist der Eingriff in Natur und Landschaft auf Grundlage der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) zu bilanzieren und entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzulegen.

 

Frau Dipl.-Ing. Wolf, Landschaftsarchitektin, hat die Ermittlung des Kompensationsbedarfs vorgenommen und die Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Ausführlich erläutert sie den Ausschussmitgliedern die Berechnungen des Kompensationsbedarfes für alle drei Vorhaben. Laut dem saP-Gutachten hat die bestehende Heckenstruktur auf den Grundstücken FlNr. 272 und 273 Gemarkung Dietenhofen eine Leitfunktion für Vögel und Fledermäuse. Teilweise kann auch direkt neben den Bauvorhaben ein Ausgleich erfolgen, in dem das Biotop auf dem Grundstück FlNr. 272 im Herbst fachmännisch entbuscht wird. Weiter ist es erforderlich, auf einer Teilfläche des Grundstücks FlNr. 1705 Gem. Kleinhaslach eine Streuobstwiese zu errichten und eine Hecke neu zu pflanzen und somit einen Ausgleich für den Eingriff zu schaffen.


Beschluss: