Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr 1. Bgm. Erdel erklärt, dass eine Einteilung des Gemeindegebiets in rote und weiße Gebiete erfolgt ist und dies im Zusammenhang mit der Düngeverordnung steht. Angeblich wurde die Einteilung anhand von Werten, die sich aus den Grundwassermessstellen ergeben, vorgenommen, aber es gibt im Gemeindegebiet Dietenhofen keine Grundwassermessstelle. Daher hat sich Herr 1. Bgm. Erdel schriftlich an das Landesamt für Umwelt gewandt und um nähere Darstellung der Einteilung gebeten.


Beschluss:

Zur Kenntnis.