Beschluss: zur Kenntnis genommen

1. Bürgermeister Erdel hat folgende bereits in einer E-Mail den Mitgliedern des Marktgemeinderates mitgeteilt:

 

„In der Anlage finden Sie einen Artikel, der auch uns betrifft. Inhaltlich ist den Aussagen und der Hintergrundinformation nichts hinzuzufügen. Auch wir sind von diesem Urteil betroffen.

Wir haben im Gemeindegebiet zwei solche Badeweiher, in Kleinhaslach und Kleinhabersdorf, die mit solchen Stegen ausgestattet sind. Da wir die geforderte Badeaufsicht nicht stellen können (weder strukturell noch finanziell) bleibt uns nur die Konsequenz die Stege abzubauen. Der Steg in Kleinhaslach ist nicht fest eingebaut und abnehmbar. Im Augenblick ist er abgebaut. Der Bauhof muss im Frühjahr dafür Sorge tragen, dass der Steg nicht wiederaufgebaut wird. In Kleinhabersdorf befinden sich zwei fest eingebaute Stege. Ein Steg wäre baulich so zu verändern, dass er nicht mehr betreten werden kann. Ein Abbau wäre zu aufwendig und kostenintensiv. Außerdem wird er auch zum abfischen (Zugang zum Mönch) benötigt. Der andere müsste allerdings ebenfalls abgebaut werden.

Anmerkung: Beide Badeweiher bzw. die Stege wurden im Rahmen der Flurbereinigung mit Steuergeldern errichtet.“

 

(Der genannte Artikel ist diesem Tagesordnungspunkt beigefügt.)

 

Er hat den Bauhofleiter angewiesen, wie dargestellt, zu verfahren.