Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr MGR Burgis teilt mit, dass das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn beklagt wurde, da es viel Werbung beinhaltete. Dies war einem Bericht aus der Fränkischen Landeszeitung zu entnehmen.

 

Herr 1. Bgm. Erdel erklärt, dass das Amtsblatt des Marktes Dietenhofen nur Werbung von ortsansässigen Gewerbetreibenden enthält und Werbung von überörtlichen Betrieben nicht zugelassen ist. Desweiteren enthielt das Amtsblatt der VG Veitsbronn umfangreiche Berichte über Vereine und das örtliche Geschehen.