Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Krach vom Ingenieurbüro Christofori und Partner berichtet, dass bei der Planung für die Sanierung der Ansbacher Straße unter anderem folgende Eckpunkte eingehalten werden sollten:

·         Verbreiterung der Fahrbahn auf mindestens 6,5 m,

·         Verbesserung der Linienführung bezüglich Befahrbarkeit und Sicht und

·         kurze Baulängen in die bestehenden abzweigenden Straßen.

Für die Schlesienstraße wurde die Ostgrenze des Anwesens Schneider als Ausbauende festgesetzt.

Durch die Verbreiterung der Fahrbahn verläuft der hangseitige Fahrbahnrand nun weiter südwestlich, also näher an der Bebauung. Um die Sicht zu verbessern, wurde die Kuppe im Bereich der Einmündung abgeflacht.

Wie von Herrn Bürgermeister Erdel richtig festgestellt, ist dadurch der Anschluss etwas steiler geworden. Die Querneigung in der Straße zur Pommernstraße (Rückwärtige Erschließung der Anwesen Ansbacher Straße 10 und 12) nahm erheblich zu.

Um die Situation zu verbessern, müsste die Schlesienstraße erheblich länger ausgebaut werden und dabei die Querneigung, die derzeit mit Gefälle nach Süden verläuft, gedreht werden. An der Südostecke des Anwesens Schneider könnte somit der Anschluss der Straße zur Pommernstraße um 30 bis 40 cm abgesenkt werden. Dies und ein geänderter Verlauf des Einzeilers im Bereich der Bohrpfahlwand würde die Querneigung in der Straße zur Pommernstraße erheblich verringern.

Wegen der Kostentragung müsste noch mit dem Landkreis Ansbach verhandelt werden.