Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr 1. Bgm. Erdel teilt mit, dass derzeit die Verwaltung prüft, unter welchen Bedingungen aufgrund Covid-19 eine Öffnung der verschiedenen gemeindlichen Liegenschaften erfolgen kann.

Es muss für jede Liegenschaft ein Hygiene-Rahmen-Konzept erstellt werden. Bestandteil dieses Konzeptes ist auch ein Lüftungskonzept. Jeder Nutzer der Liegenschaften benötigt ein individuelles Hygienekonzept, welches die Vorgaben des Rahmenkonzeptes beachtet.

Es muss die Einhaltung der Vorgaben durch stichprobenartige Kontrollen sichergestellt werden.

Beim Hallenbad Dietenhofen ist derzeit eine Öffnung zum 04. November 2020 geplant. Die Lüftungsanlage muss laut den Vorgaben des Ministeriums jedoch mit Frischluft betrieben werden, sodass es zu stark erhöhten Heizkosten kommen kann.

Desweiteren steigen bei allen Liegenschaften durch die erhöhten Anforderungen an Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten die Unterhaltskosten.

 

MGR Scheiderer bittet um die Verteilung der rechtlichen Vorgaben per E-Mail.

 

MGR Burgis schlägt vor, sich innerhalb Kernfranken mit den Nachbargemeinden auszutauschen.

 

Nach eingehender Diskussion erklärt Herr 1. Bgm. Erdel, dass die Verwaltung kurzfristig ein Hygiene-Rahmenkonzept für die Liegenschaften gemäß den rechtlichen Vorgaben erstellen wird.