Sitzung: 16.11.2020 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr MGR Lang fragt an, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 für den LKW-Verkehr aufgrund der Neigung von 10 % der Ansbacher Straße möglich ist.
Herr 1. Bgm. Erdel erklärt, dass hier das Landratsamt Ansbach zuständig ist. Bei der Abnahme der Bauarbeiten am 17.11.2020 wird dies vorgebracht.
Beschluss:
Zur Kenntnis.