Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr MGR Lang fragt an, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 für den LKW-Verkehr aufgrund der Neigung von 10 % der Ansbacher Straße möglich ist.

 

Herr 1. Bgm. Erdel erklärt, dass hier das Landratsamt Ansbach zuständig ist. Bei der Abnahme der Bauarbeiten am 17.11.2020 wird dies vorgebracht.


Beschluss:

Zur Kenntnis.