Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Bierwagen, IB Christofori & Partner, Heilsbronn, stellt den Entwurfsplan vor. Die Zufahrten zu den Grundstücken erfolgen über die Industriestraße. Zu den beiden Hinterliegergrundstücken ist eine private Zufahrt geplant.

Die Topographie des Geländes erfordert Festsetzungen hinsichtlich der Auffüllhöhe.

 

 

Speditions- / Logistikunternehmen und Betriebsleiterwohnungen:

Ein Ausschluss von Speditions- und Logistikunternehmen erfolgt nicht (Entwurf unter 2.3). Dieser Satz wird gestrichen. Hier wird ggf. über die Vergaberichtlinien eine Regelung getroffen.

Desweiteren wird der Punkt 2.3 noch ergänzt, dass auch Betriebsleiterwohnungen nicht zulässig sind.

 

 

Begrenzung Länge des Baukörpers:

Eine Begrenzung der Baukörper auf max. 80 m Länge wird gestrichen (Nr. 4.2).

 

 

Neufestlegung des Geländes:

Unter 4.5 des Satzungsentwurf erfolgt eine Neufestlegung des Geländes wegen Abstandsflächenrecht.

 

 

Parkplätze:

Im Sondergebiet für Einzelhandel wird nach einer kurzen Diskussion festgelegt, dass mind. 90 Stellplätze herzustellen sind. Auf eine Festlegung für Parkplätze für E-Mobilität wird verzichtet, da zur Herstellung der Bauherr durch die Gesetze bereits entsprechend verpflichtet ist. Die Herstellung von 10 Fahrradabstellplätzen soll festgesetzt werden.

 

 

Dachformen:

Ein Flachdach wird meistens mit Blecheindeckung ausgeführt. Hier ist eine Ausführung mit Dachbegrünung nicht möglich.

Daher wird entschieden, dass dieser Absatz gestrichen wird.

 

 

Photovoltaik:

Photovoltaikanlagen sind grundsätzlich zulässig. In 7.2 wird geregelt, wo und wie diese zulässig sind.

 

 

Einfriedungen:

Mit dieser Festsetzung besteht Einverständnis.

 

 

Stützmauern:

Die sichtbare Höhe wird von 1m auf 1,5 m geändert.

 

 

Rückhaltevolumen:

Mit dieser Festsetzung besteht Einverständnis.

 

 

Die Änderungen werden entsprechend in den Satzungsentwurf durch Herrn Bierwagen eingearbeitet.

 

Unter 8.6.1 sind noch die Ausgleichsmaßnahmen einzufügen. Die Waldfläche ist durch Aufforstung einer entsprechenden Fläche zu kompensieren. Hier sind noch Grundstücke durch die Verwaltung vorzuschlagen.

 

Herr Bierwagen weist daraufhin, dass auch der Flächennutzungsplan des Marktes Dietenhofen für den Geltungsbereich des 1. Änderungsbebauungsplanes zu ändern ist.

 

Der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss soll in der Sitzung des Marktgemeinderats im Juni 2021 gefasst werden.


Beschluss:

Die Änderungen werden in den Satzungsentwurf eingearbeitet.