Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr MGR Lang teilt mit, dass beim Hallenbad ein erheblicher Sanierungsbedarf (z. B. Decken, Beleuchtung usw.) besteht. Er erkundigt sich, ob es bereits Vorplanungen zu einer Generalsanierung gibt und ob derzeit hierfür ein Förderprogramm in Anspruch genommen werden kann.

 

Herr 1. Bgm. Erdel erklärt, dass mögliche Vorplanungen Planungskosten verursachen und zu einem möglichen Förderprogramm später nicht passen. Zudem könnte solch eine Vorplanung Erwartungen erwecken, die später nicht erfüllt werden können. Er schlägt vor, dass man zu den erforderlichen Sanierungsarbeiten eine Auflistung samt grober Kostenschätzung erstellt.