Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es wurde angeregt, dass der Radweg von Lentersdorf nach Osten bis zur Landkreisgrenze asphaltiert wird. Herr 1. Bgm. Erdel teilt mit, dass der Radweg bis zu den Weihern östlich von Lentersdorf im Eigentum des Marktes Dietenhofen ist (FlNr. 291 Gemarkung Herpersdorf). Ab der Gemarkungsgrenze Kehlmünz gehört der Radweg (FlNr. 421/2 Gemarkung Kehlmünz dem Freistaat Bayern – Forstverwaltung. Von der Forstverwaltung wird eine Asphaltierung abgelehnt.