Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr 1. Bgm. Erdel teilt mit, dass die Auslegungsfrist zum 1. Änderungsverfahren des Bebauungsplanes „Westlich der Neustädter Straße“ zum 01.10.2021 abgelaufen ist. Innerhalb dieser Frist sind die Stellungnahmen der Träger öffentlichen Belange eingegangen sowie auch ein Einspruch einer Interessensgemeinschaft. Diese befürchtet durch die Erweiterung des Gewerbegebiets zusätzlichen Verkehr im Bereich der Neustädter Straße.

 

Alle Stellungnahmen liegen dem beauftragten Planer vor und werden dort geprüft und aufgearbeitet. Die Verwaltung wird in dem Verfahren weiter informieren.