Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr 1. Bürgermeister Erdel bezieht sich auf die Diskussion in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.12.2021 bezüglich der vorgesehenen Maßnahmen auf Erdaushub- und Bauschuttdeponie.

Zum einen merkt er an, dass der Betrieb einer Erdaushub- und Bauschuttdeponie nur in den seltensten Fällen durch eine Kommune erfolgt. Im weiten Umkreis gibt es in Gemeinden entweder keine Deponie oder die Deponien werden durch Firmen betrieben.

Andererseits tritt zum 01.08.2023 die Mantelverordnung in Kraft. Diese Verordnung ändert einen großen Teil der bisherigen Festlegungen zum Betrieb von Deponien. So sollte zum Beispiel Aushubmaterial direkt am Entstehungsort geprüft werden, um eine kurzfristige Zwischenlagerung auf der Deponie mit anschließender Abfuhr auf eine andere Deponie zu vermeiden.

Die Deponie in Dietenhofen hat noch eine Restkapazität von etwa 420.000 m³. Jährlich werden in Dietenhofen durchschnittlich etwa 20.000 m³ Material abgelagert, so dass von einer Restlaufzeit von etwa 20 Jahren gerechnet werden muss.

Der bestellte Container steht bereits, die Fuhrwerkswaage kommt im März. Derzeit werden die Kosten für Strom- und Telekommunikationsanschluss ermittelt. Eine angedachte elektrische Insellösung mit Pufferspeicher wurde verworfen, da keine gleichbleibende Spannung für die notwendigen elektronischen Geräte gewährleistet werden kann.

Die Wasserversorgung sollte durch einen Brunnen gelöst werden, da eine Wasserleitung aus Rüdern einen Inhalt von mehr als 1 m³ hat und zur Vermeidung einer Verkeimung regelmäßig gespült werden müsste.

Die Abwasserbeseitigung erfolgt über eine abflusslose Grube, deren Inhalt regelmäßig in der gemeindlichen Kläranlage entsorgt werden muss. Diese Grube ist bereits vom Landratsamt Ansbach genehmigt.