Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Auf Grund der aktuellen Flüchtlingssituation aus der Ukraine wurden die leerstehenden Wohnungen im früheren Polizeihaus in der Albrecht-Dürer-Str. 14 begutachtet, um festzustellen, ob diese als Flüchtlingsunterkünfte vom Markt Dietenhofen beim Landratsamt Ansbach gemeldet werden können. Hierbei wurde festgestellt, dass drei der vier zur Verfügung stehenden Wohnungen wegen dem Zustand der Räumlichkeiten und somit eines zu hohen Investitionsaufwands nicht als Unterkunft geeignet sind. Nur eine Wohnung könnte als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden. Hierzu müsste diese mit dem nötigsten Mobiliar und einer Küchenzeile ausgestattet werden.

MGR Burgis teilt mit, dass für eine kurzfristige Unterbringung keine bautechnischen Nachweise vorgelegt werden müssen und nur das Anbringen von Rauchmeldern nötig wäre.

Auch wären hier keine Nutzungsänderung und somit keine Auflagen nötig.


Beschluss:

Die Ausschussmitglieder stimmen dem Vorschlag von 1. BGM Erdel zu, eine Wohnung als mögliche Flüchtlingsunterkunft beim Landratsamt Ansbach zu melden und gegebenenfalls mit dem nötigen Mobiliar und einer Küchenzeile auszustatten.