Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Der Eigentümer des Grundstücks mit der FlNr. 455 Gemarkung Dietenhofen (Tannenweg 4) hat bei einem Ortstermin darauf hingewiesen, dass der Gehweg mit der FlNr. 454/3 entlang seines Grundstücks keine Begrenzung, so wie bei den Nachbargrundstücken, hat. Diese möchte er nun beim Markt Dietenhofen beantragen, da er entlang des Gehweges sein Grundstück im Zuge der Außenanlagenarbeiten einzäunen möchte.

 

MGR Burgis stellt fest, dass ohne eine Begrenzung das Unkraut ungehindert in den Fußgängerweg wächst.

 

1. BGM Erdel schlägt vor, vom Bauhof einen Einzeiler setzen zu lassen, wenn der Bauherr ab dem 19.09.2022 mit den Außenanlagenarbeiten beginnt.


Beschluss:

Der Bauhof wird angewiesen, einen Einzeiler am Fußgängerweg FlNr. 454/3 Gemarkung Dietenhofen entlang des Grundstücks FlNr. 455 zu setzen, sobald der Eigentümer und Antragsteller dieses Grundstücks, voraussichtlich ab dem 19.09.2022, mit den Außenanlagenarbeiten beginnt.