Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

 

1. BGM Erdel teilt mit, dass der vorhandene Skaterplatz mit einer Fläche von 900 m² auf dem Grundstück FlNr. 590/8 Gemarkung Dietenhofen (Industriestraße) verlegt werden muss, da die Fläche für das geplante Gewerbegebiet benötigt wird.

 

Als Alternative wurde vom 1. BGM Erdel eine Teilfläche von ca. 1.000 m² aus dem Grundstück FlNr. 1225 Gemarkung Dietenhofen neben dem Parkplatz Ballsporthalle vorgeschlagen.

Dieses Waldstück müsste gerodet sowie geschottert und asphaltiert werden. Hierfür wäre ein ökologischer Ausgleich nötig. Auf dem gemeindlichen Grundstück FlNr. 1226 Gemarkung Dietenhofen könnte entlang der Grenze zur FlNr. 1225 und 1223 als Ausgleich ein Heckenstreifen gepflanzt werden.

Diese mögliche Baumaßnahme bedarf einer Baugenehmigung durch das Landratsamt Ansbach.

 

Die Kosten für den neuen Skaterplatz werden auf ca. 40.000 Euro geschätzt. Durch die Verlegung des Skaterplatzes hat der Markt Dietenhofen die Möglichkeit, dass Grundstück in der Industriestraße mit 1.168 m² als Gewerbefläche für gut 80.000 Euro zu veräußern.

 

MGR Ziegler schlägt vor, in dem Waldstück alle Eichen zu entfernen, um einem Befall durch den Eichenprozessionsspinner entgegenzuwirken.

 

1. BGM Erdel weist darauf hin, dass hier eine Wohnbebauung weit genug entfernt ist. Es wäre zu überlegen, den Basketballplatz am Moosweiherspielplatz auch hierher zu verlegen.

 

Er teilt mit, dass der vordere Trennvorhang in der Ballsporthalle defekt ist. Die Reparatur des hinteren Vorhangs hat 14.000,00 Euro gekostet.

Für die Sanierung der Ballsporthalle wird ein Brandschutzkonzept benötigt, das der Verwaltung noch nicht vorliegt.


Beschluss:

Der OBUE-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, konkrete Pläne zur Verlegung des Skaterplatzes vom Grundstück FlNr. 590/8 Gemarkung Dietenhofen (Industriestraße) auf das Grundstück FlNr. 1225 Gemarkung Dietenhofen (neben Parkplatz Ballsporthalle) durchzuführen.