Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Markt Dietenhofen hat am 13.06.2022 den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Neubau von 4 Reihenhäusern auf dem Grundstück FlNr. 205/6 Gemarkung Dietenhofen (Albrecht-Dürer-Straße) behandelt und auf Grund offener Fragen zur straßenmäßigen Erschließung zurückgestellt, um diese in der nächsten Sitzung bei einem Ortstermin mit den Bauherren zu klären.

 

Die Bauherren planen die straßenmäßige Erschließung der FlNr. 205/6 Gemarkung Dietenhofen über den privaten Weg FlNr. 208/2 südlich des Baugrundstücks.

 

1. BGM Erdel äußert Bedenken bezüglich der vielen benötigten Mülltonnen sowie der Durchführung vom Winterdienst und eines problemlosen Einsatzes der Rettung und Feuerwehr.

 

MGR Ziegler teilt mit, dass die geplante Zufahrt eine Länge von 60 m nicht überschreitet und somit 3 m Breite als Zufahrt ausreichend sind.

 

Die Bauherren werden gebeten, der Bauverwaltung Pläne der Entwässerung vorzulegen.

 

Das Landratsamt Ansbach wird als zuständige untere Bauaufsichtsbehörde eine Prüfung des Vorbescheides vornehmen und die Bauherren sowie den Markt Dietenhofen in Kenntnis setzen, ob dieses Bauvorhaben so umsetzbar ist.