Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beim Ortstermin am Fußweg FlNr. 700/71 Gemarkung Dietenhofen zwischen Amselweg und Am Silberbuck wurde der marode Zustand des Weges von den Ausschussmitgliedern begutachtet.

 

Wie vom MGR Arlt geschildert, wurde der obere Teil des Weges nähe Amselweg während der Bauphase des Einfamilienhauses Am Silberbuck Nr. 22 durch die Baufahrzeuge, die den Fußweg und das angrenzende Grundstück FlNr. 700/89 als Zufahrt genutzt haben, beschädigt. Das Landratsamt Ansbach hat am 30.12.2020 die Baugenehmigung für das Bauvorhaben erteilt. Eine Genehmigung zum Befahren des Fußweges wurde von den Bauherren oder der ausführenden Baufirma im Vorfeld beim Markt Dietehofen nicht eingeholt und es fand auch keine Begehung vor Ort statt.

 

Dem Markt Dietenhofen steht ein Schadenersatzanspruch zu. Dieser soll laut 2. Bürgermeister Koschek dem Grunde nach vorab beim Schädiger geltend gemacht werden. Des Weiteren soll ein Kostenvoranschlag für die Instandsetzung des Bereiches, der als Baustellenzufahrt genutzt wurde, von einem Fachunternehmen eingeholt werden.

 

Da für das Grundstück FlNr. 700/72, das auch an diesen Fußweg angrenzt, ein Bauantrag vorgelegt und in der heutigen Sitzung behandelt und das Einvernehmen erteilt wurde, möchte die Verwaltung die Bauherren um eine Dokumentierung des Weges in dem entsprechenden Bereich bitten.

 

Mit einer eventuellen Sanierung des Fußweges soll bis zum Abschluss der Baumaßnahmen gewartet werden.