Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1 von 1967. Die tatsächliche Lage der Straße und der Grundstücke stimmen nicht mit der Lage der Straße und der Grundstücke im Bebauungsplan überein.


Beschluss:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauvorhaben des Herrn Willi Wening und der Frau Lotte Klaski im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1 i.S.d. § 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 2 (allgemeines Wohngebiet) BauGB.

Er erteilt sein Einvernehmen i.S.d. § 31 Abs. 2 BauGB zu folgender Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1:

·         des Bauens unabhängig von den im Bebauungsplan vorgesehenen Baulinien und Baugrenzen, da die Planungen im Bebauungsplan nicht in die Realität übertragbar sind.