Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Zu diesem Bauvorhaben wurde in der Sitzung des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses am 24.08.2015 eine Bauvoranfrage behandelt. Ein Einvernehmen wurde in Aussicht gestellt.

Das Grundstück entspricht in Form und Lage nicht den im Bebauungsplan vorgesehenen Grundstücken. Daher ist die Festlegung der Baugrenzen und der Firstrichtung nicht genau möglich.


Beschluss:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt seine Zustimmung zum Bauvorhaben der Frau Majka Willié und des Herrn Kevin Habermann i.S.d. § 30 BauGB im Baugebiet Nr. 10 (Stolzmühle).

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich

·         der Überschreitung der Baugrenze im Nordwesten um (je nach gewähltem Bezugspunkt) ca. 2 bis 6 m,

·         der geringfügigen Unterschreitung des Seitenverhältnisses 1 : 1,3 bis 1,4 auf 1 : 1,27, sowie

·         der Überbauung des vorgesehenen Standorts der Garage (dafür Stellplatz westlich des Gebäudes).