Herr GR Zucker teilt mit, dass er von Bewohnern der Siedlung in Kleinhaslach angesprochen wurde, da von einem ihrem Anwesen gegenübergelegenem Wohngrundstück ständig trockenes Laub und Lärchennadeln auf ihr Grundstück geweht werden. Auch seien die Bäume auf dem ziemlich verwilderten Grundstück offensichtlich nicht mehr besonders standfest.

Das Anwesen ist derzeit praktisch unbewohnt. Der Grundstückseigentümer nutzte das Gebäude früher als Zweitwohnsitz; hat sich aber bereits längere Zeit nicht mehr sehen lassen. Auch unter der Anschrift seines Erstwohnsitzes sei er schwer zu erreichen.

Die obengenannte Familie fragt an, ob sie nicht auf eigene Kosten den ihrer Meinung nach gefährdenden Baum fällen lassen könne.


Beschluss:

Bei diesem geschilderten Sachverhalt handelt es sich ausschließlich um ein privatrechtliches Problem. Der Markt Dietenhofen hat im vorliegenden Fall keine Handhabe.