Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss hat sich bereits in drei Sitzungen mit diesem Projekt beschäftigt. Bauvoranfragen wurden in den Sitzungen am 13.07.2015 und am 03.08.2015 behandelt. Dabei aufgeworfene Fragen wurden nicht abschließend beantwortet.

In der Sitzung am 24.08.2015 wurde ein Bauantrag vorgelegt und behandelt, der folgender Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans bedurfte:

·         Überschreitung der höchsten zulässigen Geschosszahl von zwei Geschossen, davon ein Untergeschoss auf zwei Geschosse (Ebene 3 kein weiteres Vollgeschoss),

·         Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl von 0,4 auf ca. 0,48,

·         Errichtung eines Gebäudes mit Flachdach (Satteldach vorgesehen),

·         Errichtung eines Sockelgeschosses mit einer Höhe von mehr als 2,50 m, sowie

·         Errichtung der Garagen außerhalb der im Bebauungsplan vorgesehenen Flächen.

Ein gemeindliches Einvernehmen wurde nicht erteilt.

Nun hat Herr Schmidt von der Firma Schmidt Wohnbau darum gebeten, die Entscheidung nochmals zu überdenken. Er stellt seine Argumente den Mitgliedern des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses vor.

Das Vorhaben hält nach seiner Argumentation die einzigen nachbarschützenden Festsetzungen, nämlich die Baugrenzen des Bebauungsplanes und die nach der BayBO notwendigen Abstandsflächen ein. Die seiner Meinung nach einzige bedeutende Abweichung des geplanten Gebäudes von den Festsetzungen des Bebauungsplans sei die Verwendung eines flach- an Stelle eines Satteldaches. Gegenüber der ersten Bauvoranfrage sind nur noch sechs statt sieben Wohnungen vorgesehen. Den Bewohnern stehen dreizehn Stellplätze zur Verfügung.

Grundsätzlich sei der Bebauungsplan nach Meinung von Herrn Schmidt wegen der nicht den Festsetzungen entsprechenden Grundstücksteilung im Westen sowieso obsolet.

Herr Schmidt hat nach eigener Aussage vom Landratsamt Ansbach signalisiert bekommen, dass sein Entwurf genehmigungsfähig wäre.

 

 

Um die Wirkung eines den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechenden Gebäudes mit Satteldach zu entsprechen, wurde ein weiterer Entwurf erstellt. Das Gebäude wird hiermit erheblich höher als im bisher vorgestellten Entwurf.

 

 

Herr Schmidt erklärt, dass Wohnungen in Wohnanlagen, wie die nun von Ihm geplante, sehr gesucht sind. Für das vorliegende Projekt liegen bereits Kaufanfragen vor.

Es folgt eine Ausführliche Diskussion unter den Mitgliedern des Ortsentwicklungs- und Bauausschusses.

Von Mitgliedern des Ausschusses wird gefordert, einen Schnitt des bestehenden und des geplanten Geländeverlaufes in Bezug auf die bestehende Straße vorzulegen. Ein Einvernehmen zu den notwendigen Befreiungen, außer bezüglich der Dachform und der Höhe des Sockelgeschosses, werden grundsätzlich als möglich erachtet.


Beschluss:

Die Firma Schmidt Wohnbau GmbH wird aufgefordert, erneut eine Bauvoranfrage vorzulegen, in der der Geländeverlauf und die Umrisse des östlichen Nachbargebäudes dargestellt sind.