Sitzung: 07.12.2015 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Das Bauvorhaben liegt in Rüdern im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 Abs. 1 BauGB.
Beschluss:
Falls ein Bauantrag gestellt wird, stellt der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss sein Einvernehmen in Aussicht.