Über diese Angelegenheit wurde in der gestrigen Sitzung des Ortsentwicklung- und Bauausschusses beraten und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Entwurf:
Der Bauplan sollte vor Inkrafttreten der EnEV 2016 zur Genehmigung eingereicht werden.
Beschluss:
Architekt Gerd Becker wird beauftragt, den Bauantrag für das Feuerwehrgerätehaus auf Grundlage des angefertigten Raumplanes und den vorgelegten Entwürfen anzufertigen. Der Bauplan ist bis 31.12.2015 beim Landratsamt Ansbach einzureichen.