Beschluss: zur Kenntnis genommen

1. Bürgermeister Erdel berichtet, dass er an einer Veranstaltung zur Straßenausbaubeitragssatzung und der hierzu geplanten Gesetzesänderung im KAG zusammen mit weiteren betroffenen Bürgermeistern aus Bayern in Oberschleißheim teilgenommen hat. Es wurde dort über den aktuellen Stand informiert und bekannt, dass zum 1.April 2016 eine entsprechende Gesetzesänderung in Kraft treten soll, die künftig die Bürgermeister dazu verpflichtet, einen Straßenausbaubeitragssatzung –soweit noch nicht vorhanden- zu beschließen und anzuwenden.

Bisher war die entsprechende Regelung als „Kann“-Bestimmung formuliert. Ab 1. April soll dies dann als „Soll“-Bestimmung formuliert sein. Viele der dort anwesenden Bürgermeister sehen die Umsetzung der Änderung problematisch. Die Änderungspläne werden kritisch gesehen.

Wenn der Landtag die Änderung des KAG beschließen würde, wäre auch der Markt Dietenhofen dazu verpflichtet, eine entsprechende Straßenausbaubeitragssatzung zu beschließen und umzusetzen. Einige Bürgermeister ließen verlauten, dass Sie – wenn das KAG diesbezüglich geändert würde- ein Volksbegehren starten würden. Derzeit haben ca. 500 Bayerische Kommunen keine solche Straßenausbaubeitragssatzung, auch wenn dies immer wieder vom Landratsamt und den Prüfungsverbänden gefordert würde. Weitere 500 Gemeinde haben eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen, wenden diese jedoch nicht an, was juristisch für die Bürgermeister problematisch sei.

1. Bürgermeister Erdel teilt mit, dass er auch weiterhin die Meinung vertritt, keine Straßenausbaubeitragssatzung in Dietenhofen zu befürworten.