Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt im Baugebiet Nr. 16 und beurteilt sich somit nach § 30 BauGB.

Bei der Durchführung des Bauvorhabens wären folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes i.S.d. § 31 Abs. 1 BauGB notwendig:

·         Errichtung eines Flachdaches anstelle eines Satteldaches, sowie

·         Errichtung von Carport und Nebengebäude nicht in einem Baukörper.


Beschluss:

Falls ein Bauantrag gestellt wird, wäre der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss bereit, sein Einvernehmen zu erteilen.