Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

1. Bürgermeister Erdel berichtet, dass die Chorjugend Dietenhofen e.V. einen Antrag auf Erweiterung des Jugendzuschusses für die Ohrwürmchen gestellt hat. Die Chorjugend erhält aufgrund der gemeindlichen Zuschussrichtlinien für alle Mitglieder ab dem 6. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr (Ohrwürmchen, Ohrwürmer und Young Voices) einen Jugendzuschuss in Höhe von aktuell 7,00 € nach den aktuellen Zuschussrichtlinien des Marktes Dietenhofen (Zuschussrichtlinie Nr. 1, Beschluss vom 15.09.2015). Bei den Ohrwürmchen wirken jedoch Kinder mit, welche jünger als 6 Jahre sind. Hier wird der Markt Dietenhofen gebeten, den Zuschuss auch auf die jüngeren Mitglieder bis 6 Jahre zu erweitern, da die Chorjugend auf für diese Mitglieder bereits Aufwendungen zu leisten hat.

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat die Zuschussrichtlinien des Marktes Dietenhofen (Richtlinie 1, vom 15.09.2015) anzupassen und die Förderkriterien entsprechend zu ändern. Künftig sollen Mitglieder ab dem 3. Lebensjahr gefördert werden können und nicht wie bisher ab dem 6. Lebensjahr.

 

 


Beschluss:

Die Förderrichtlinie ist entsprechend anzupassen. Die neuen Fördersätze gelten somit ab 01.01.2016.