Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Die Familie Pfeiffer aus Frickendorf hat angefragt, ob sie den Graben zwischen ihrem Grundstück, Fl. Nr. 809, und dem gemeindlichen Grundstück, Fl. Nr. 799/1, auf eigene Kosten verrohren und das Gelände darüber ebnen darf. Die Familie Pfeiffer pflegt auch das gemeindliche Grundstück einschließlich des Dorfplatzes. Durch die Verrohrung würde sich die Pflege bedeutend vereinfachen.

 

 

Der Graben nimmt auch die Dachwässer der Scheune auf dem Flurstück Nr. 808 auf.Er verläuft ca. 20 m offen und entwässert dann in einen bestehenden Durchlass DN 200, der in östlicher Richtung verläuft.


Beschluss:

Die Mitglieder des Bauausschusses sind der Meinung, dass die Grabenverrohrung grundsätzlich möglich wäre. Allerdings müssten am Anfang und am Ende der Verrohrung Schächte eingebaut werden, um die jeweils diversen Rohrausläufe zu fassen. Als Durchmesser der Verrohrung wird DN 200 vorgeschlagen. Parallel zur Verrohrung sollte eine Drainageleitung verlegt werden, um die Bodenfeuchtigkeit, die in diesem Bereich erheblich ist, abzuleiten. Die Grenzsteine sollen durch die Feldgeschworenen gesichert und nach der Verfüllung erneut gesetzt werden. Herr Bauhofleiter Arlt wird gebeten, die Arbeiten zu begleiten.