Sitzung: 10.03.2016 Verwaltungs- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Kämmerin Schwab
teilt zur letzten VFA-Sitzung vom 03.03.2016 folgende Änderungen zum Entwurf
VwHH 2016 mit:
Neuer HH- Ansatz Haushalts- stelle |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
0.0300.6554 |
0
€ |
0
€ |
30.000
€ |
0
€ |
0.0300.6554 |
5.000 € |
0
€ |
30.000
€ |
0
€ |
0.0600.6320 |
3.000
€ |
2.000
€ |
8.000
€ |
3.000
€ |
0.0600.6320 |
28.000 € |
2.000
€ |
8.000
€ |
3.000
€ |
0.3201.1690 |
2.000
€ |
2.000
€ |
2.000
€ |
2.000
€ |
0.3201.1690 |
4.800 € |
4.800 € |
4.800 € |
4.800 € |
0.3320.6790 |
10.000
€ |
10.000
€ |
10.000
€ |
10.000
€ |
0.3320.6790 |
12.800 € |
12.800 € |
12.800 € |
12.800 € |
0.4642.1710 |
0
€ |
0
€ |
0
€ |
0
€ |
0.4642.1710 |
löschen |
|||
0.9000.0010 |
619.000
€ |
619.000
€ |
619.000
€ |
619.000
€ |
0.9000.0010 |
619.000
€ |
630.000 € |
630.000 € |
630.000 € |
0.9000.0030 |
4.000.000
€ |
4.000.000
€ |
4.000.000
€ |
4.000.000
€ |
0.9000.0030 |
4.000.000
€ |
4.200.000 € |
4.200.000 € |
4.200.000 € |
0.9000.0100 |
2.600.000
€ |
2.600.000
€ |
2.600.000
€ |
2.600.000
€ |
0.9000.0100 |
2.600.000
€ |
2.700.000 € |
2.700.000 € |
2.700.000 € |
0.9000.8100 |
920.000
€ |
920.000
€ |
920.000
€ |
920.000
€ |
0.9000.8100 |
920.000
€ |
966.000 € |
966.000 € |
966.000 € |
0.9000.8321 |
3.054.197
€ |
3.662.114
€ |
3.108.174
€ |
3.108.174
€ |
0.9000.8321 |
3.044.751 € |
3.650.788 € |
3.098.561 € |
3.221.629 € |
Der zur Verfügung
stehende Überschuss im Verwaltungshaushalt (Zuführung VmHH) hat sich aufgrund
der vorgenannten Änderungen wie folgt entwickelt:
Pflicht- + Sollzuführung § 22 Abs. 1 Satz 2, 3 KommHV |
- € |
- € |
- € |
- € |
Mindestzuführung § 22 Abs. 1 Satz 3 KommHV |
240.000,00 € |
240.000,00 € |
240.000,00 € |
240.000,00 € |
Zur Verfügung stehender Überschuss im VwHH |
614.740,00 € |
278.098,00 € |
659.384,00 € |
462.030,00 € |
Die Fehlbeträge
Vermögenshaushalt, welche womöglich über Kredite ausgeglichen werden müssen,
belaufen sich auf:
Der Rücklagenstand entwickelt
sich unter Einbeziehung des Sockelbetrages wie folgt:
|
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
Allg.
Rücklage - Sockelbetrag |
11.570.086,00 € |
13.265.465,00 € |
12.498.126,00 € |
12.841.645,00 € |
13.408.382,00 € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
10.801.078,00 € |
11.760.858,00 € |
12.444.559,00 € |
12.868.412,00 € |
12.916.051,00 € |
|
108.010,78 € |
117.608,58 € |
124.445,59 € |
128.684,12 € |
129.160,51 € |
|
31.12.15
für 2016 |
31.12.16
für 2017 |
31.12.17
für 2018 |
31.12.18
für 2019 |
31.12.19
für 2020 |
Allg.
Rücklage beträgt zum Stand 31.12.2015 |
5.123.908,48 € |
2.104.938,48 € |
107.286,48 € |
- 1.939.329,52 € |
- 2.280.299,52 € |
geplante
Entnahmen/Zuführungen |
|
3.018.970,00 € |
1.997.652,00 € |
2.046.616,00 € |
340.970,00 € |
Bürgermeister Erdel
berichtet vorab, dass bisher für das „BG Petershöhe/Sachsenstraße“ noch keine
Einnahmen erzielt werden konnten. Im Haushaltsjahr 2016 wird jedoch mit
entsprechenden Einnahmen -aufgrund anstehender Grundstücksverkäufe- gerechnet.
Er erwartet bis zur nächsten Gemeinderatssitzung erste Notarverträge. Zudem wurde
in der Verwaltung festgestellt, dass der Markt Dietenhofen im bestehenden „BG
Bussardweg“ ein weiteres Grundstück veräußern könnte. In der Vergangenheit
wurde dieses Grundstück aus nicht bekannten Gründen nicht zum Verkauf angeboten.
Der reine Grundstücksverkauf würde rund 60.000 € Einnahmen erbringen..
Weiter teilt er
mit, dass der Markt Dietenhofen nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro
Christofori/Roßtal die Erschließung eines weiteren Baugebietes („BG „nördl.
Rüderner Straße“) zügig angehen sollte. Grund hierfür ist, dass der Leitzins
auf aktuell 0,00% gesenkt wurde. Hierdurch könnten zukünftig die Baupreise in Mitleidenschaft
gezogen werden, sodass die Nachfrage nach Grundstücken steigen dürfte. Eine
Finanzierung über die BayernGrund oder ähnliches sei aus seiner Sicht denkbar,
um den gemeindlichen Haushalt nicht über Gebühr zu belasten. Kämmerin Schwab
weist hier darauf hin, dass bei einer solchen Finanzierung immer die Gefahr
besteht, entsprechende Rückzahlungsraten nicht zu erwirtschaften. Am Ende einer
solchen Finanzierung wäre die verauslagte Restsumme in den Haushalt zu
überführen. Weitere Kredite könnten dadurch notwendig werden.
2. Bürgermeister
Vogel wirft ein, dass aus seiner Sicht –auch bei der bestehenden Allg. Rücklage-
aus wirtschaftlichen Gründen, die rechtzeitige Aufnahme von Krediten sinnvoll sein
könnte. Er fragt nach, was aus haushaltsrechtlicher Sicht dagegen sprechen
würde.
Kämmerin Schwab
verweist grundsätzlich auf Art. 62 GO und teilt mit, dass aufgrund des derzeit
sehr niedrigen Zinsniveaus bei der Allg. Rücklage eine frühe Kreditaufnahme
beanstandet werden könnte, da hierfür evtl. mehr Zinsen zu bezahlen wären als
die Allg. Rücklage erbringt. Herr Erdel ergänzt, dass bei einer Kreditaufnahme zudem
der Haushaltsplan genehmigungspflichtig werden würde. Das Landratsamt Ansbach
könnte dies insoweit beanstanden, als die Einnahmen des Marktes (Gebühren/Beiträge)
zuerst modifiziert/angehoben werden müssten.
Gemeinderat Koschek
teilt mit, dass er grundsätzlich mit einer Kreditaufnahme zur projektbezogenen
Finanzierung konform gehen könnte. Er sieht jedoch die Problematik darin, dass
es der Verwaltung -aufgrund der Vielzahl an Aufgaben- nicht mehr möglich sein
könnte, die Aufgaben entsprechend fach- und zeitgerecht umzusetzen. Zudem sei
aus seiner Sicht Art. 62 GO zu beachten.
Kämmerin Schwab und
Bürgermeister Erdel erklären den Entwurf des Haushaltsplanes 2016 mit seinen
Finanzplanungsjahren. Der Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2016 und in den
Finanzplanungsjahren 2017 – 2019 ist grundsätzlich jeweils durch die Zuführung
aus dem Verwaltungshaushalt sowie durch Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage
auszugleichen. Insgesamt stehen voraussichtlich rund 5,1 Mio. € aus der
Allgemeinen Rücklage zur Verfügung. Ein Sockelbetrag hat in der Allgemeinen
Rücklage zu verbleiben (129.160,51 € = 1% des Durchschnitts der letzten 3 Jahre
des VwHH). Soweit der Gesamt-Fehlbetrag im Vermögenshaushalt durch Kredite
ausgeglichen werden soll, wird darauf hingewiesen, dass der Haushalt
Verpflichtungsermächtigungen enthält. Weiter wären dann im Verwaltungshaushalt
auch die Zinszahlungen zu ergänzen.
Art.
67 Verpflichtungsermächtigungen GO
(2) Die Verpflichtungsermächtigungen
dürfen in der Regel zu Lasten der dem Haushaltsjahr folgenden drei Jahre
vorgesehen werden, in Ausnahmefällen bis zum Abschluss einer Maßnahme; sie sind
nur zulässig, wenn durch sie der Ausgleich künftiger Haushalte nicht gefährdet
wird.
(4) Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung der
Genehmigung, wenn in den Jahren, zu deren Lasten sie vorgesehen sind,
Kreditaufnahmen geplant sind.
Der
Vermögenshaushalt wird überwiegend von den anstehenden umfangreichen Ausgaben
geprägt.
Erläuterungen zu einzelnen Bereichen des
Vermögenshaushalts:
Im Einzelplan 0 „Allgemeine Verwaltung“
werden jährlich für die Ergänzung und Erneuerung der EDV-Hardware 3.000 €
eingeplant. Für das Haushaltsjahr 2016 werden zudem für die Möblierung des
Rathauses samt Lampen aufgrund Umstrukturierungen weitere 20.000 €
eingestellt. Die bisherige Kämmerei soll zum Kopier- und Besprechungsraum
(barrierefrei) umgebaut werden – reiner Umbau 10.000 €. Auch eine neue Telefonanlage
für das Rathaus wurde mit 3.500 € veranschlagt. Des weiteren ist geplant
für das Hauptamt einen Scanner (1.000 €), eine Software für den Ferienspaß
(1.000 €) sowie Bürostühle (1.000 €) zu beschaffen. Auch wird ein
neuer Lautsprecher mit Zubehör für 2.500 € für die verschiedenen
Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt, etc.) des Marktes Dietenhofen beschafft. Für
eine evtl. erforderliche Klimaanlage im Server-Raum werden Mittel in Höhe von
2.000 € (2016) sowie für die Erneuerung der Steuerung der Heizungsanlage
im Rathaus 90.000 € (2019) bereitgestellt.
Einzelplan 1 „Brandschutz/Feuerwehr“ -
Hier wurden die einzelnen
Feuerwehren hinsichtlich des Mittelbedarfs befragt und die entsprechenden
Ansätze festgelegt. Für den Neubau des FF-Hauses Kleinhaslach wurden Mittel in
Höhe von 400.000 € (2016) und 257.500.000 € (2017) für Hochbau und 30.000 (2016)
und 67.600 € (2017) für Tiefbau eingestellt. Für die Möblierung (31.600 €
(2017) sowie die Erschließung (14.500 (2016) und 10.000 (2017) wurden weitere
Mittel veranschlagt. Für den Neubau FF Seubersdorf wurden in 2017 50.000 €
(Hochbau) und 10.000 € (Tiefbau) veranschlagt. Hierfür wird es laut Herrn Spörl
keine Fördermittel geben. Zudem soll die Löschwasserversorgung am Sommerberg in
Adelmannsdorf mit 10.000 € verbessert werden (2016). Für die Beschaffung der
neuen Fahrzeuge für die Feuerwehr Kleinhaslach wurden ebenfalls weitere Mittel
bereitgestellt. Weiter ist es notwendig, verschiedene Geräte für den Einsatz
der Feuerwehr zu beschaffen. Die verschiedenen Zuschüsse für die jeweiligen
Maßnahmen werden auf der Einnahmeseite berücksichtigt.
Einzelplan 2 „Schule“ –
Im Haushaltsjahr 2016
werden für die Grund- und Mittelschule vss. jeweils 150,00 € je Schüler an
Investitionsumlage -gem. dem geplanten Umlagebescheid des Schulverbandes
Dietenhofen- veranschlagt.
Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und
Kulturpflege“ – Aufgrund der aktuellen steuerlichen Betrachtung des Objekts
Schulturnhalle/Mehrzweckraum/Musikzug durch den Bayerischen Kommunalen
Prüfungsverband (BKPV) wurden die Kosten, für Letzteren, ab dem Haushaltsjahr
2015 auf die Gliederung 3320 – Musikpflege -in Absprache mit dem BKPV-
ausgegliedert. Die Restkosten in Höhe von 15.000 € (lt. Hrn. Korder) für die
Baumaßnahme wurden in Ansatz gebracht. Die Darlehensrückflüsse des Musikzuges
wurden ebenso veranschlagt (Der Musikzug hat ein zinsloses Darlehen (max.
150.000 €) vom Markt Dietenhofen erhalten). Der Markt Dietenhofen hat zudem für
den Musikzug als Bauträger einen Zuwendungsantrag (Kulturfonds Bayern) gestellt.
Auch hier wurden auf der Einnahmeseite entsprechende Restbeträge (10.000 €)
eingeplant. Für die Beteiligung an einer Bürgerstiftung in Dietenhofen werden
im Haushaltsjahr 2016 Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € vorgesehen. Für den
Geflügelzuchtverein wurde ein möglicher Zuschuss in Höhe von max. 20.000 € (HHJ
2017) eingeplant. Hier muss jedoch zuerst ein entsprechender Antrag
(Investitionskostenzuschuss) durch den Gemeinderat geprüft werden, damit
überhaupt eine Auszahlung in Frage kommen könnte. Für die Kirchengemeinde
Warzfelden wurde bereits im HHJ 2015 ein Investitionszuschuss in Höhe von 15.000
€ ausbezahlt. Der Restbetrag von 5.000 € wurde im HHJ 2016 veranschlagt. Weiter
wurde auch vorgesehen, dass die Kirchengemeinde Kleinhaslach einen Investitionszuschuss
in Höhe von max. 20.000 € für ihre anstehende Baumaßnahme erhalten könnte.
Einzelplan 4 „Soziale Sicherung“ -
Für Neuanschaffungen von
Geräten für Kinderspielplätze im Gemeindegebiet werden grundsätzlich jährlich
10.000 € veranschlagt. Weiter wurden Finanzmittel für die Erneuerung des
Spielplatzes Ebersdorf aufgenommen (13.000 €).
In der
Kindertagesstätte VILLA Kunterbunt (Kindergarten/Krippe) werden im
Haushaltsjahr 2016 Mittel für verschiedene Anschaffungen des beweglichen
Anlagevermögens (7.300 €) zur Verfügung gestellt. Im HHJ 2016 sind 508.000 €
für die Sanierungs- bzw. Erweiterungsmaßnahme im Kindergarten vorgesehen
(Hochbau). Weitere 1,014 Mio. € sind dann im HHJ 2017 eingestellt. Im Bereich
des Tiefbaus wurden im HHJ 2016 100.000 € veranschlagt und für eine
entsprechende Möblierung wurden entsprechende Mittel bei der Gruppierung 9350
im Haushaltsjahr 2017 veranschlagt. Insgesamt wird die Baumaßnahme durch den
Architekten Scheuenstuhl auf 1,616 Mio. € geschätzt. Zuwendungen wurden in Höhe
von rund 514.000 € in den Jahren 2016/2017 veranschlagt (FAG-Förderung, 40%
Zuschuss von den zuwendungsfähigen Kosten). Für den bereits erfolgten
Krippenanbau an den Kindergarten Kunterbunt erhält die Gemeinde noch weitere
66.200 €. Für die Kindertagesstätte Schabernack (Kindergarten/Hort) steht der Zuschuss
für den Krippen-Anbau noch aus (vss. insg. 964.000 € - 2016/2017;
FAG-Zuschuss + zusätzliche Förderung Krippenförderprogramm). Für verschiedene
Anschaffungen des Anlagevermögens werden 60.000 € zur Verfügung gestellt. U.a.
ist hier die Beschaffung des weiteren Mobiliars für die neue Kinderkrippe
vorgesehen. Für den Anbau der Kinderkrippe werden noch 790.000 € im Hochbau und
30.000 € im Tiefbau veranschlagt (lt. Hrn. Korder).
Einzelplan 5 „Gesundheit,
Sport, Erholung“ – Das Sportzentrum soll nach Absprache mit dem BKPV ab 2016 -hinsichtlich
der UST- getrennt gebucht werden. Im Sportzentrum ist geplant, in den
Finanzplanungsjahren die Trinkwasserinstallation (2018 insg. 300.000 € brutto) zu
erneuern. Weiter soll ab dem Jahr 2018 bis 2020 die Erneuerung der Steuerung
der Lüftung erfolgen (jährlich 100.000 € brutto). Auch die Erneuerung der
Heizung einschl. Bau eines Hackschnitzelbunkers wird langfristig vorgesehen
(2020: 100.000 € brutto).
Mitglied des Gemeinderats, Klaus Scheiderer (Gast) fragt an, weshalb die
Sanierung der Trinkwasserinstallation erst im FPJ 2018 begonnen werden soll.
Bürgermeister Erdel erklärt hierzu, dass seiner Kenntnis nach, die
erforderlichen Werte des Trinkwassers mittels regelmäßiger Rohrspülungen durch
den gemeindlichen Bauhof eingehalten werden können. Klaus Scheiderer ist jedoch
der Ansicht, dass in jedem Fall die Baumaßnahme vorgezogen werden muss um
weitere Verunreinigungen des Trinkwassers in der Ballsporthalle zu vermeiden.
Er verweist hier auf den aktuellen Sachstandsbericht des beauftragten
Ingenieurbüros Bischoff, welcher dem Gemeinderat vorliegt. Nach Diskussion ist
sich der Verwaltungs- und Finanzausschuss einig darüber, dass im HHJ 2016
100.000 € (brutto) für Planungen und im FPJ 2017 500.000 € (brutto) für die
eigentliche Sanierungsmaßnahme eingestellt werden sollen. Die Erneuerung der
Heizung einschl. Bau eines Hackschnitzelbunkers soll nicht vorgezogen werden.
Gemeinderat Rudolph ergänzt, dass bezüglich des „Sanierungsbeginns“ mit dem
Sportverein Rücksprache gehalten werden muss. Bürgermeister Erdel ergänzt
weiter, dass das Ing. Büro Bischoff zeitnah um entsprechend nähere Planungen
und Kosten gebeten wird.
Das Sport- und Veranstaltungszentrum soll ab dem HHJ 2016 –hinsichtlich
der UST- ebenfalls nach Rücksprache mit dem BKPV getrennt gebucht werden. Für
die Generalsanierung der Turnhalle Pestalozzistraße und den Neubau eines
Mehrzwecksaals werden im HHJ 2016 noch in den Bereichen „Beschaffung des Anlagevermögens“/
„Hochbau“/„Tiefbau“ 835.000 € brutto bereitgestellt. Die Aufstockung der Räume
für den Musikzug wurde auf die „3320“ ausgegliedert. Die Gesamtbaumaßnahme
kostet zum Schluss vss: 6,451 Mio. € brutto. Bürgermeister Erdel teilt mit,
dass aufgrund aktueller Entwicklungen durch den anwesenden Bauprüfer, Herrn
Distler des BKPV, Herr Korder in einer Sondersitzung entsprechende
Kostenmehrungen dieser Baumaßnahme nicht nur darstellen sondern auch begründen
muss.
Im Hallenbad (alle Mittel-Ansätze netto) wurden im HHJ 2016 im Bereich
Hochbau und Bautechnische Anlage jeweils 10.000 € veranschlagt. Nach Abschluss
der Generalsanierung der Turnhalle Pestalozzistraße und Neubau des
Mehrzwecksaals soll im Finanzplanungsjahr 2016 und 2018 der Parkplatz des
Hallenbades saniert werden. Bürgermeister Erdel ergänzt hierzu, dass aus seiner
Sicht zudem langfristig an eine Erweiterung des bestehenden Parkplatzes für
Kindertagesstätte und Hallenbad gedacht werden muss. Grund hierfür ist, dass
der bestehende Parkplatz durch die vorhandenen Mitarbeiter in der
Kindertagesstätte bereits ausgelastet sei. Durch die Eröffnung der Krippe wird
die Parksituation weiter belastet.
Für die Sanierung des Spielplatzes im Hirtenhof wurden 8.000 € und für
neue Bänke an Wanderwegen 1.500 € eingestellt. Für den Bau des Radwegs
Kleinhaslach wurden im HHJ 2016 erneut 30.000 € veranschlagt.
Einzelplan 6 „Bau- und Wohnungswesen,
Verkehr“ - Hier wurden im Bereich der Straßen und des Bauhofs die Ansätze
entsprechend der bereits vorgelegten Listen des Bauhofs und des gemeindlichen
Bauamts in die jeweiligen Haushaltsjahre eingeplant. Verschiedene
Ansätze mussten zeitlich geschoben werden.
Im Einzelplan 6
wurden insgesamt noch alle ausstehenden Investitionszuschüsse aus Straßenbaumaßnahmen,
welche mit dem Landratsamt Ansbach durchgeführt wurden, vermerkt. Teilweise ist
hier die genaue Höhe noch nicht ermittelt. Auch der Zeitpunkt der Auszahlung
ist oftmals noch nicht bekannt. Grund hierfür ist, dass das Landratsamt Ansbach
bei den verschiedenen Baumaßnahmen die notwendigen Verwendungsnachweise aus
unterschiedlichen Gründen noch nicht einreichen konnte.
Weitere
Haushaltsmittel wurden für die Überplanung (Bebauungsplan) der Baugebiete „Nördlich
Rüderner Straße“ eingeplant. Auch ist die Erweiterung des Gewerbegebiets
vorgesehen. Weitere Finanzmittel werden in den Einzelplänen 6, 7 und 8 für den
hierdurch notwendigen Grunderwerb, Kanalbau, Bau der Wasserleitung und
Straßenbau eingestellt. Auch entsprechende Grundstückskäufe bzw. -verkäufe wurden
bereits berücksichtigt. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss entscheidet nach
Diskussion, dass statt der 100.000 € im HHJ 2016 lediglich 10.000 € zur
Verfügung gestellt werden sollen. Die weiteren 90.000 € sollen erst im HHJ 2017
veranschlagt werden.
Bei der
Städtebauförderung werden die Ansätze entsprechend dem bereits beschlossenen
Jahresantrag 2016 zur Städtebauförderung, u.a. Erwerb Gutkauf-Markt, eingeplant.
Für das
Deckenbauprogramm sind im Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe von 50.000 €
eingeplant. Für den Deckenbau von Wald- und Flurbereinigungswegen werden grundsätzlich
alle zwei Jahre 50.000 € (2017/2019) zur Verfügung gestellt. Im Haushaltsjahr
2016 wurden weitere 28.000 € eingestellt. Bürgermeister Erdel teilt hierzu mit,
dass aktuell durch die Flurbereinigung für den Wegebau Dietenholz keine
Zuschüsse ausbezahlt werden. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss entscheidet
sich deshalb dafür, den Ansatz um 25.000 € auf 3.000 € zu verringern. Der
Verwaltungs- und Finanzausschuss bittet darum, für die Baumaßnahme „An der
Steige“ im HHJ 2016 zeitnah ein Ingenieurbüro mit den Planungen zu beauftragen
(1.6339.9500).
Sämtliche Ansätze
für die mögliche Nord-Ost-Spange wurden im aktuellen Haushaltsplan sowie in den
Finanzplanungsjahren auf Null € gesetzt. Ursprünglich wurde eine Beteiligung
des Marktes Dietenhofen an der Kreisbaumaßnahme bei 1.600.000 € gesehen. Für
die Baumaßnahme AN 26 – OD Dietenhofen (Ansbacher Straße) sind insgesamt
2016/2018 150.000 € vorgesehen. Bürgermeister Erdel teilt hierzu mit, dass
nach aktuellen Entwicklungen durch den Markt Dietenhofen lt. Landratsamt
Ansbach/Staatlichem Bauamt Planungskosten von vss. 150.000 € getragen werden
müssen. Zudem wird die Baumaßnahme „Gehweg“ vom Staatlichen Bauamt auf 400.000
€ geschätzt. Für den gemeindlichen Bauhof sind im Haushaltsjahr 2016
verschiedene Anschaffungen von Geräten für den laufenden Betrieb notwendig
(gesamt: 8.000 €). Das Bauhoftor (20.000 €/2016) sowie das Geländer
bei der Werkstatt im Außenbereich (2.500 €/2016) sollen erneuert werden.
Zudem wurden Finanzmittel für die Sanierung und Erweiterung der
Straßenbeleuchtung eingeplant.
Einzelplan 7 „Öffentliche Einrichtungen,
Wirtschaftsförderung“ - Hier wurden die Ansätze entsprechend der vorgelegten Listen des Bauamtes
bzw. der gemeindlichen Kläranlage eingeplant. Verschiedene Ansätze mussten –wie
auch im Einzelplan 6- zeitlich geschoben werden.
Beitragseinnahmen
wurden entsprechend fortgeschrieben bzw. ergänzt. Durch das Bauamt wurden keine
weiteren möglichen Beitragseinnahmen mitgeteilt. Für Lentersdorf wurde ein
Zuschuss in Höhe von 90.390 € eingeplant.
Für einen
Putzschrank im Wartehaus in Dietenhofen/WC-Ortsmitte werden weitere 1.000 €
eingestellt.
In den Ortsteilen
Neudorf/Dietenholz wird die Flurbereinigung/Dorferneuerung durchgeführt.
Restsummen wurden nach Absprache mit Herrn Spörl veranschlagt. Der Bau des
Dorfhauses in Seubersdorf soll ebenfalls über die Flurbereinigung laufen.
Hierfür wurden Mittel in Höhe von 2018: 20.000 € und 2019: 120.000 eingestellt.
Zuschüsse werden in Höhe von 50% der Baukosten erwartet, soweit die Baumaßnahme
über die Flurbereinigung läuft. Für den Breitbandausbau in den Ortsteilen der
Gemeinde Dietenhofen wurden insg. 400.000 € veranschlagt. Dem entgegen
steht ein Gesamtzuschuss in Höhe von 320.000 €. Mitglied des Gemeinderats,
Klaus Scheiderer ist der Ansicht, dass die Ansätze für den Breitbandausbau
sowie Bereiche im Straßenbau zeitlich geschoben werden könnten.
Kämmerin Schwab weist bezüglich des Themas
Wirtschaftsförderung in der Gemeinde Dietenhofen darauf hin, dass die
entsprechenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten sind.
Einzelplan 8 „Wirtschaftl. Unternehmen
Grund- und Sondervermögen“ – Die Maßnahme „Anschluss der Ortsteile Kleinhabersdorf und Warzfelden an
die Wasserversorgung Dillenberggruppe“ ist abgeschlossen. Ein Restzuschuss in
Höhe von 134.450 € und Beitragseinnahmen von der Dillenberggruppe (155.600 €)
stehen noch aus. Für den Anschluss Adelmannsdorf bei der Dillenberggruppe
werden im HHJ 280.000 € veranschlagt.
Die
Gemeinschaftshalle im Ortsteil Oberschlauersbach soll für max. 7.000 € saniert
werden. Für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen sind im Haushaltsjahr 2016
200.000 € und in den Finanzplanungsjahren 2017 – 2019 jeweils 100.000 €
veranschlagt worden.
Für den Kauf von
Bauland für das Baugebiet „Nördlich Rüderner Straße“ wurden 2016 insgesamt 400.000 €
einkalkuliert. Verpflichtungsermächtigungen werden hier für die Jahre 2017 –
2019 mit je 100.000 € und 2020 mit 65.000 € vorgesehen. Auf Art. 67 Abs. 2 und
4 GO wird verwiesen. Für den Kauf von Bauland für das Gewerbegebiet „Große
Höhe“ wurden zudem weitere 100.000 € in 2016 veranschlagt. Für den Kauf von
Bauland für das Baugebiet „Petershöhe II“ werden in 2016 ebenfalls 100.000 €
vorgesehen.
Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ –
Nach Diskussion des
vorgelegten Haushaltsentwurfs (VmHH) 2016 kommt der Verwaltungs- und
Finanzausschuss zur Entscheidung, dass Kredite aufgenommen werden sollen. Diese
sind zudem um die Beträge aus den Ergänzungen im Einzelplan 5 und 6 zu erhöhen,
damit der Haushalt gedeckt werden kann. Der Markt Dietenhofen ist derzeit
schuldenfrei kann dies aber aufgrund der voraussichtlichen Planungen nicht
beibehalten. Beim Schulverband Dietenhofen (hier hat der Markt Dietenhofen 84%
Anteil am Vermögen/Schulden) bestehen keine Schulden mehr.
Im
Vergleich zum vorgelegten Entwurf haben sich u.a. noch folgende Änderungen ergeben:
HH Ansatz Haushalts- stelle |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
0.5601.1558 |
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406.030 € |
Beschluss: Der Haushaltsplan –
Vermögenshaushalt 2016 wird dem Gemeinderat entsprechend der heutigen
Entwurfsfassung mit den genannten Änderungen vorgelegt.