Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Kämmerin Schwab teilt zur letzten VFA-Sitzung vom 03.03.2016 folgende Änderungen zum Entwurf VwHH 2016 mit:

 

                   Neuer

                    HH-

                    Ansatz

Haushalts-

stelle

2016

2017

2018

2019

0.0300.6554

0 €

0 €

30.000 €

0 €

0.0300.6554

5.000 €

0 €

30.000 €

0 €

0.0600.6320

3.000 €

2.000 €

8.000 €

3.000 €

0.0600.6320

28.000 €

2.000 €

8.000 €

3.000 €

0.3201.1690

2.000 €

2.000 €

2.000 €

2.000 €

0.3201.1690

4.800 €

4.800 €

4.800 €

4.800 €

0.3320.6790

10.000 €

10.000 €

10.000 €

10.000 €

0.3320.6790

12.800 €

12.800 €

12.800 €

12.800 €

0.4642.1710

0 €

0 €

0 €

0 €

0.4642.1710

löschen

0.9000.0010

619.000 €

619.000 €

619.000 €

619.000 €

0.9000.0010

619.000 €

630.000 €

630.000 €

630.000 €

0.9000.0030

4.000.000 €

4.000.000 €

4.000.000 €

4.000.000 €

0.9000.0030

4.000.000 €

4.200.000 €

4.200.000 €

4.200.000 €

0.9000.0100

2.600.000 €

2.600.000 €

2.600.000 €

2.600.000 €

0.9000.0100

2.600.000 €

2.700.000 €

2.700.000 €

2.700.000 €

0.9000.8100

920.000 €

920.000 €

920.000 €

920.000 €

0.9000.8100

920.000 €

966.000 €

966.000 €

966.000 €

0.9000.8321

3.054.197 €

3.662.114 €

3.108.174 €

3.108.174 €

0.9000.8321

3.044.751 €

3.650.788 €

3.098.561 €

3.221.629 €

 

Der zur Verfügung stehende Überschuss im Verwaltungshaushalt (Zuführung VmHH) hat sich aufgrund der vorgenannten Änderungen wie folgt entwickelt:

 

Pflicht- + Sollzuführung § 22 Abs. 1 Satz 2, 3 KommHV
(… mind. so hoch, dass damit die ordentl. Tilgung gedeckt werden kann …)

                      -  

                      -  

                      -  

                      -  

Mindestzuführung § 22 Abs. 1 Satz 3 KommHV
(... insg. mind. so hoch wie die aus speziellen Entgelten gedeckte Abschreibung …)

       240.000,00 €

       240.000,00 €

       240.000,00 €

       240.000,00 €

Zur Verfügung stehender Überschuss im VwHH

       614.740,00 €

       278.098,00 €

       659.384,00 €

       462.030,00 €

 

Die Fehlbeträge Vermögenshaushalt, welche womöglich über Kredite ausgeglichen werden müssen, belaufen sich auf:

 

 

Der Rücklagenstand entwickelt sich unter Einbeziehung des Sockelbetrages wie folgt:

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

Allg. Rücklage - Sockelbetrag

  11.570.086,00 €

  13.265.465,00 €

  12.498.126,00 €

  12.841.645,00 €

  13.408.382,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  10.801.078,00 €

  11.760.858,00 €

  12.444.559,00 €

  12.868.412,00 €

  12.916.051,00 €

 

       108.010,78 €

       117.608,58 €

       124.445,59 €

       128.684,12 €

       129.160,51 €

 

31.12.15 für 2016

31.12.16 für 2017

31.12.17 für 2018

31.12.18 für 2019

31.12.19 für 2020

Allg. Rücklage beträgt zum Stand 31.12.2015
(abzgl. Sockelbetrag) vss.

    5.123.908,48 €

    2.104.938,48 €

       107.286,48 €

-   1.939.329,52 €

-   2.280.299,52 €

geplante Entnahmen/Zuführungen

 

    3.018.970,00 €

    1.997.652,00 €

    2.046.616,00 €

       340.970,00 €

Bürgermeister Erdel berichtet vorab, dass bisher für das „BG Petershöhe/Sachsenstraße“ noch keine Einnahmen erzielt werden konnten. Im Haushaltsjahr 2016 wird jedoch mit entsprechenden Einnahmen -aufgrund anstehender Grundstücksverkäufe- gerechnet. Er erwartet bis zur nächsten Gemeinderatssitzung erste Notarverträge. Zudem wurde in der Verwaltung festgestellt, dass der Markt Dietenhofen im bestehenden „BG Bussardweg“ ein weiteres Grundstück veräußern könnte. In der Vergangenheit wurde dieses Grundstück aus nicht bekannten Gründen nicht zum Verkauf angeboten. Der reine Grundstücksverkauf würde rund 60.000 € Einnahmen erbringen..

Weiter teilt er mit, dass der Markt Dietenhofen nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro Christofori/Roßtal die Erschließung eines weiteren Baugebietes („BG „nördl. Rüderner Straße“) zügig angehen sollte. Grund hierfür ist, dass der Leitzins auf aktuell 0,00% gesenkt wurde. Hierdurch könnten zukünftig die Baupreise in Mitleidenschaft gezogen werden, sodass die Nachfrage nach Grundstücken steigen dürfte. Eine Finanzierung über die BayernGrund oder ähnliches sei aus seiner Sicht denkbar, um den gemeindlichen Haushalt nicht über Gebühr zu belasten. Kämmerin Schwab weist hier darauf hin, dass bei einer solchen Finanzierung immer die Gefahr besteht, entsprechende Rückzahlungsraten nicht zu erwirtschaften. Am Ende einer solchen Finanzierung wäre die verauslagte Restsumme in den Haushalt zu überführen. Weitere Kredite könnten dadurch notwendig werden.

2. Bürgermeister Vogel wirft ein, dass aus seiner Sicht –auch bei der bestehenden Allg. Rücklage- aus wirtschaftlichen Gründen, die rechtzeitige Aufnahme von Krediten sinnvoll sein könnte. Er fragt nach, was aus haushaltsrechtlicher Sicht dagegen sprechen würde.

Kämmerin Schwab verweist grundsätzlich auf Art. 62 GO und teilt mit, dass aufgrund des derzeit sehr niedrigen Zinsniveaus bei der Allg. Rücklage eine frühe Kreditaufnahme beanstandet werden könnte, da hierfür evtl. mehr Zinsen zu bezahlen wären als die Allg. Rücklage erbringt. Herr Erdel ergänzt, dass bei einer Kreditaufnahme zudem der Haushaltsplan genehmigungspflichtig werden würde. Das Landratsamt Ansbach könnte dies insoweit beanstanden, als die Einnahmen des Marktes (Gebühren/Beiträge) zuerst modifiziert/angehoben werden müssten.

Gemeinderat Koschek teilt mit, dass er grundsätzlich mit einer Kreditaufnahme zur projektbezogenen Finanzierung konform gehen könnte. Er sieht jedoch die Problematik darin, dass es der Verwaltung -aufgrund der Vielzahl an Aufgaben- nicht mehr möglich sein könnte, die Aufgaben entsprechend fach- und zeitgerecht umzusetzen. Zudem sei aus seiner Sicht Art. 62 GO zu beachten.

 

Kämmerin Schwab und Bürgermeister Erdel erklären den Entwurf des Haushaltsplanes 2016 mit seinen Finanzplanungsjahren. Der Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2016 und in den Finanzplanungsjahren 2017 – 2019 ist grundsätzlich jeweils durch die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt sowie durch Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage auszugleichen. Insgesamt stehen voraussichtlich rund 5,1 Mio. € aus der Allgemeinen Rücklage zur Verfügung. Ein Sockelbetrag hat in der Allgemeinen Rücklage zu verbleiben (129.160,51 € = 1% des Durchschnitts der letzten 3 Jahre des VwHH). Soweit der Gesamt-Fehlbetrag im Vermögenshaushalt durch Kredite ausgeglichen werden soll, wird darauf hingewiesen, dass der Haushalt Verpflichtungsermächtigungen enthält. Weiter wären dann im Verwaltungshaushalt auch die Zinszahlungen zu ergänzen.

 

Art. 67 Verpflichtungsermächtigungen GO

 

(2) Die Verpflichtungsermächtigungen dürfen in der Regel zu Lasten der dem Haushaltsjahr folgenden drei Jahre vorgesehen werden, in Ausnahmefällen bis zum Abschluss einer Maßnahme; sie sind nur zulässig, wenn durch sie der Ausgleich künftiger Haushalte nicht gefährdet wird.

(4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung, wenn in den Jahren, zu deren Lasten sie vorgesehen sind, Kreditaufnahmen geplant sind.

 

 

Der Vermögenshaushalt wird überwiegend von den anstehenden umfangreichen Ausgaben geprägt.

 

Erläuterungen zu einzelnen Bereichen des Vermögenshaushalts:

Im Einzelplan 0 „Allgemeine Verwaltung“ werden jährlich für die Ergänzung und Erneuerung der EDV-Hardware 3.000 € eingeplant. Für das Haushaltsjahr 2016 werden zudem für die Möblierung des Rathauses samt Lampen aufgrund Umstrukturierungen weitere 20.000 € eingestellt. Die bisherige Kämmerei soll zum Kopier- und Besprechungsraum (barrierefrei) umgebaut werden – reiner Umbau 10.000 €. Auch eine neue Telefonanlage für das Rathaus wurde mit 3.500 € veranschlagt. Des weiteren ist geplant für das Hauptamt einen Scanner (1.000 €), eine Software für den Ferienspaß (1.000 €) sowie Bürostühle (1.000 €) zu beschaffen. Auch wird ein neuer Lautsprecher mit Zubehör für 2.500 € für die verschiedenen Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt, etc.) des Marktes Dietenhofen beschafft. Für eine evtl. erforderliche Klimaanlage im Server-Raum werden Mittel in Höhe von 2.000 € (2016) sowie für die Erneuerung der Steuerung der Heizungsanlage im Rathaus 90.000 € (2019) bereitgestellt.

 

Einzelplan 1 „Brandschutz/Feuerwehr“ - Hier wurden die einzelnen Feuerwehren hinsichtlich des Mittelbedarfs befragt und die entsprechenden Ansätze festgelegt. Für den Neubau des FF-Hauses Kleinhaslach wurden Mittel in Höhe von 400.000 € (2016) und 257.500.000 € (2017) für Hochbau und 30.000 (2016) und 67.600 € (2017) für Tiefbau eingestellt. Für die Möblierung (31.600 € (2017) sowie die Erschließung (14.500 (2016) und 10.000 (2017) wurden weitere Mittel veranschlagt. Für den Neubau FF Seubersdorf wurden in 2017 50.000 € (Hochbau) und 10.000 € (Tiefbau) veranschlagt. Hierfür wird es laut Herrn Spörl keine Fördermittel geben. Zudem soll die Löschwasserversorgung am Sommerberg in Adelmannsdorf mit 10.000 € verbessert werden (2016). Für die Beschaffung der neuen Fahrzeuge für die Feuerwehr Kleinhaslach wurden ebenfalls weitere Mittel bereitgestellt. Weiter ist es notwendig, verschiedene Geräte für den Einsatz der Feuerwehr zu beschaffen. Die verschiedenen Zuschüsse für die jeweiligen Maßnahmen werden auf der Einnahmeseite berücksichtigt.

 

Einzelplan 2 „Schule“Im Haushaltsjahr 2016 werden für die Grund- und Mittelschule vss. jeweils 150,00 € je Schüler an Investitionsumlage -gem. dem geplanten Umlagebescheid des Schulverbandes Dietenhofen- veranschlagt.

 

Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“Aufgrund der aktuellen steuerlichen Betrachtung des Objekts Schulturnhalle/Mehrzweckraum/Musikzug durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) wurden die Kosten, für Letzteren, ab dem Haushaltsjahr 2015 auf die Gliederung 3320 – Musikpflege -in Absprache mit dem BKPV- ausgegliedert. Die Restkosten in Höhe von 15.000 € (lt. Hrn. Korder) für die Baumaßnahme wurden in Ansatz gebracht. Die Darlehensrückflüsse des Musikzuges wurden ebenso veranschlagt (Der Musikzug hat ein zinsloses Darlehen (max. 150.000 €) vom Markt Dietenhofen erhalten). Der Markt Dietenhofen hat zudem für den Musikzug als Bauträger einen Zuwendungsantrag (Kulturfonds Bayern) gestellt. Auch hier wurden auf der Einnahmeseite entsprechende Restbeträge (10.000 €) eingeplant. Für die Beteiligung an einer Bürgerstiftung in Dietenhofen werden im Haushaltsjahr 2016 Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € vorgesehen. Für den Geflügelzuchtverein wurde ein möglicher Zuschuss in Höhe von max. 20.000 € (HHJ 2017) eingeplant. Hier muss jedoch zuerst ein entsprechender Antrag (Investitionskostenzuschuss) durch den Gemeinderat geprüft werden, damit überhaupt eine Auszahlung in Frage kommen könnte. Für die Kirchengemeinde Warzfelden wurde bereits im HHJ 2015 ein Investitionszuschuss in Höhe von 15.000 € ausbezahlt. Der Restbetrag von 5.000 € wurde im HHJ 2016 veranschlagt. Weiter wurde auch vorgesehen, dass die Kirchengemeinde Kleinhaslach einen Investitionszuschuss in Höhe von max. 20.000 € für ihre anstehende Baumaßnahme erhalten könnte.

 

Einzelplan 4 „Soziale Sicherung“ - Für Neuanschaffungen von Geräten für Kinderspielplätze im Gemeindegebiet werden grundsätzlich jährlich 10.000 € veranschlagt. Weiter wurden Finanzmittel für die Erneuerung des Spielplatzes Ebersdorf aufgenommen (13.000 €).

In der Kindertagesstätte VILLA Kunterbunt (Kindergarten/Krippe) werden im Haushaltsjahr 2016 Mittel für verschiedene Anschaffungen des beweglichen Anlagevermögens (7.300 €) zur Verfügung gestellt. Im HHJ 2016 sind 508.000 € für die Sanierungs- bzw. Erweiterungsmaßnahme im Kindergarten vorgesehen (Hochbau). Weitere 1,014 Mio. € sind dann im HHJ 2017 eingestellt. Im Bereich des Tiefbaus wurden im HHJ 2016 100.000 € veranschlagt und für eine entsprechende Möblierung wurden entsprechende Mittel bei der Gruppierung 9350 im Haushaltsjahr 2017 veranschlagt. Insgesamt wird die Baumaßnahme durch den Architekten Scheuenstuhl auf 1,616 Mio. € geschätzt. Zuwendungen wurden in Höhe von rund 514.000 € in den Jahren 2016/2017 veranschlagt (FAG-Förderung, 40% Zuschuss von den zuwendungsfähigen Kosten). Für den bereits erfolgten Krippenanbau an den Kindergarten Kunterbunt erhält die Gemeinde noch weitere 66.200 €. Für die Kindertagesstätte Schabernack (Kindergarten/Hort) steht der Zuschuss für den Krippen-Anbau noch aus (vss. insg. 964.000 € - 2016/2017; FAG-Zuschuss + zusätzliche Förderung Krippenförderprogramm). Für verschiedene Anschaffungen des Anlagevermögens werden 60.000 € zur Verfügung gestellt. U.a. ist hier die Beschaffung des weiteren Mobiliars für die neue Kinderkrippe vorgesehen. Für den Anbau der Kinderkrippe werden noch 790.000 € im Hochbau und 30.000 € im Tiefbau veranschlagt (lt. Hrn. Korder).

 

Einzelplan 5 „Gesundheit, Sport, Erholung“Das Sportzentrum soll nach Absprache mit dem BKPV ab 2016 -hinsichtlich der UST- getrennt gebucht werden. Im Sportzentrum ist geplant, in den Finanzplanungsjahren die Trinkwasserinstallation (2018 insg. 300.000 € brutto) zu erneuern. Weiter soll ab dem Jahr 2018 bis 2020 die Erneuerung der Steuerung der Lüftung erfolgen (jährlich 100.000 € brutto). Auch die Erneuerung der Heizung einschl. Bau eines Hackschnitzelbunkers wird langfristig vorgesehen (2020: 100.000 € brutto).

Mitglied des Gemeinderats, Klaus Scheiderer (Gast) fragt an, weshalb die Sanierung der Trinkwasserinstallation erst im FPJ 2018 begonnen werden soll. Bürgermeister Erdel erklärt hierzu, dass seiner Kenntnis nach, die erforderlichen Werte des Trinkwassers mittels regelmäßiger Rohrspülungen durch den gemeindlichen Bauhof eingehalten werden können. Klaus Scheiderer ist jedoch der Ansicht, dass in jedem Fall die Baumaßnahme vorgezogen werden muss um weitere Verunreinigungen des Trinkwassers in der Ballsporthalle zu vermeiden. Er verweist hier auf den aktuellen Sachstandsbericht des beauftragten Ingenieurbüros Bischoff, welcher dem Gemeinderat vorliegt. Nach Diskussion ist sich der Verwaltungs- und Finanzausschuss einig darüber, dass im HHJ 2016 100.000 € (brutto) für Planungen und im FPJ 2017 500.000 € (brutto) für die eigentliche Sanierungsmaßnahme eingestellt werden sollen. Die Erneuerung der Heizung einschl. Bau eines Hackschnitzelbunkers soll nicht vorgezogen werden. Gemeinderat Rudolph ergänzt, dass bezüglich des „Sanierungsbeginns“ mit dem Sportverein Rücksprache gehalten werden muss. Bürgermeister Erdel ergänzt weiter, dass das Ing. Büro Bischoff zeitnah um entsprechend nähere Planungen und Kosten gebeten wird.

Das Sport- und Veranstaltungszentrum soll ab dem HHJ 2016 –hinsichtlich der UST- ebenfalls nach Rücksprache mit dem BKPV getrennt gebucht werden. Für die Generalsanierung der Turnhalle Pestalozzistraße und den Neubau eines Mehrzwecksaals werden im HHJ 2016 noch in den Bereichen „Beschaffung des Anlagevermögens“/ „Hochbau“/„Tiefbau“ 835.000 € brutto bereitgestellt. Die Aufstockung der Räume für den Musikzug wurde auf die „3320“ ausgegliedert. Die Gesamtbaumaßnahme kostet zum Schluss vss: 6,451 Mio. € brutto. Bürgermeister Erdel teilt mit, dass aufgrund aktueller Entwicklungen durch den anwesenden Bauprüfer, Herrn Distler des BKPV, Herr Korder in einer Sondersitzung entsprechende Kostenmehrungen dieser Baumaßnahme nicht nur darstellen sondern auch begründen muss.

Im Hallenbad (alle Mittel-Ansätze netto) wurden im HHJ 2016 im Bereich Hochbau und Bautechnische Anlage jeweils 10.000 € veranschlagt. Nach Abschluss der Generalsanierung der Turnhalle Pestalozzistraße und Neubau des Mehrzwecksaals soll im Finanzplanungsjahr 2016 und 2018 der Parkplatz des Hallenbades saniert werden. Bürgermeister Erdel ergänzt hierzu, dass aus seiner Sicht zudem langfristig an eine Erweiterung des bestehenden Parkplatzes für Kindertagesstätte und Hallenbad gedacht werden muss. Grund hierfür ist, dass der bestehende Parkplatz durch die vorhandenen Mitarbeiter in der Kindertagesstätte bereits ausgelastet sei. Durch die Eröffnung der Krippe wird die Parksituation weiter belastet.

Für die Sanierung des Spielplatzes im Hirtenhof wurden 8.000 € und für neue Bänke an Wanderwegen 1.500 € eingestellt. Für den Bau des Radwegs Kleinhaslach wurden im HHJ 2016 erneut 30.000 € veranschlagt.

 

Einzelplan 6 „Bau- und Wohnungswesen, Verkehr“ - Hier wurden im Bereich der Straßen und des Bauhofs die Ansätze entsprechend der bereits vorgelegten Listen des Bauhofs und des gemeindlichen Bauamts in die jeweiligen Haushaltsjahre eingeplant. Verschiedene Ansätze mussten zeitlich geschoben werden.

Im Einzelplan 6 wurden insgesamt noch alle ausstehenden Investitionszuschüsse aus Straßenbaumaßnahmen, welche mit dem Landratsamt Ansbach durchgeführt wurden, vermerkt. Teilweise ist hier die genaue Höhe noch nicht ermittelt. Auch der Zeitpunkt der Auszahlung ist oftmals noch nicht bekannt. Grund hierfür ist, dass das Landratsamt Ansbach bei den verschiedenen Baumaßnahmen die notwendigen Verwendungsnachweise aus unterschiedlichen Gründen noch nicht einreichen konnte.

Weitere Haushaltsmittel wurden für die Überplanung (Bebauungsplan) der Baugebiete „Nördlich Rüderner Straße“ eingeplant. Auch ist die Erweiterung des Gewerbegebiets vorgesehen. Weitere Finanzmittel werden in den Einzelplänen 6, 7 und 8 für den hierdurch notwendigen Grunderwerb, Kanalbau, Bau der Wasserleitung und Straßenbau eingestellt. Auch entsprechende Grundstückskäufe bzw. -verkäufe wurden bereits berücksichtigt. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss entscheidet nach Diskussion, dass statt der 100.000 € im HHJ 2016 lediglich 10.000 € zur Verfügung gestellt werden sollen. Die weiteren 90.000 € sollen erst im HHJ 2017 veranschlagt werden.

Bei der Städtebauförderung werden die Ansätze entsprechend dem bereits beschlossenen Jahresantrag 2016 zur Städtebauförderung, u.a. Erwerb Gutkauf-Markt, eingeplant.

Für das Deckenbauprogramm sind im Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe von 50.000 € eingeplant. Für den Deckenbau von Wald- und Flurbereinigungswegen werden grundsätzlich alle zwei Jahre 50.000 € (2017/2019) zur Verfügung gestellt. Im Haushaltsjahr 2016 wurden weitere 28.000 € eingestellt. Bürgermeister Erdel teilt hierzu mit, dass aktuell durch die Flurbereinigung für den Wegebau Dietenholz keine Zuschüsse ausbezahlt werden. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss entscheidet sich deshalb dafür, den Ansatz um 25.000 € auf 3.000 € zu verringern. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss bittet darum, für die Baumaßnahme „An der Steige“ im HHJ 2016 zeitnah ein Ingenieurbüro mit den Planungen zu beauftragen (1.6339.9500).

Sämtliche Ansätze für die mögliche Nord-Ost-Spange wurden im aktuellen Haushaltsplan sowie in den Finanzplanungsjahren auf Null € gesetzt. Ursprünglich wurde eine Beteiligung des Marktes Dietenhofen an der Kreisbaumaßnahme bei 1.600.000 € gesehen. Für die Baumaßnahme AN 26 – OD Dietenhofen (Ansbacher Straße) sind insgesamt 2016/2018 150.000 € vorgesehen. Bürgermeister Erdel teilt hierzu mit, dass nach aktuellen Entwicklungen durch den Markt Dietenhofen lt. Landratsamt Ansbach/Staatlichem Bauamt Planungskosten von vss. 150.000 € getragen werden müssen. Zudem wird die Baumaßnahme „Gehweg“ vom Staatlichen Bauamt auf 400.000 € geschätzt. Für den gemeindlichen Bauhof sind im Haushaltsjahr 2016 verschiedene Anschaffungen von Geräten für den laufenden Betrieb notwendig (gesamt: 8.000 €). Das Bauhoftor (20.000 €/2016) sowie das Geländer bei der Werkstatt im Außenbereich (2.500 €/2016) sollen erneuert werden.

Zudem wurden Finanzmittel für die Sanierung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung eingeplant.

 

Einzelplan 7 „Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“ - Hier wurden die Ansätze entsprechend der vorgelegten Listen des Bauamtes bzw. der gemeindlichen Kläranlage eingeplant. Verschiedene Ansätze mussten –wie auch im Einzelplan 6- zeitlich geschoben werden.

Beitragseinnahmen wurden entsprechend fortgeschrieben bzw. ergänzt. Durch das Bauamt wurden keine weiteren möglichen Beitragseinnahmen mitgeteilt. Für Lentersdorf wurde ein Zuschuss in Höhe von 90.390 € eingeplant.

Für einen Putzschrank im Wartehaus in Dietenhofen/WC-Ortsmitte werden weitere 1.000 € eingestellt.

In den Ortsteilen Neudorf/Dietenholz wird die Flurbereinigung/Dorferneuerung durchgeführt. Restsummen wurden nach Absprache mit Herrn Spörl veranschlagt. Der Bau des Dorfhauses in Seubersdorf soll ebenfalls über die Flurbereinigung laufen. Hierfür wurden Mittel in Höhe von 2018: 20.000 € und 2019: 120.000 eingestellt. Zuschüsse werden in Höhe von 50% der Baukosten erwartet, soweit die Baumaßnahme über die Flurbereinigung läuft. Für den Breitbandausbau in den Ortsteilen der Gemeinde Dietenhofen wurden insg. 400.000 € veranschlagt. Dem entgegen steht ein Gesamtzuschuss in Höhe von 320.000 €. Mitglied des Gemeinderats, Klaus Scheiderer ist der Ansicht, dass die Ansätze für den Breitbandausbau sowie Bereiche im Straßenbau zeitlich geschoben werden könnten.

Kämmerin Schwab weist bezüglich des Themas Wirtschaftsförderung in der Gemeinde Dietenhofen darauf hin, dass die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten sind.

 

Einzelplan 8 „Wirtschaftl. Unternehmen Grund- und Sondervermögen“Die Maßnahme „Anschluss der Ortsteile Kleinhabersdorf und Warzfelden an die Wasserversorgung Dillenberggruppe“ ist abgeschlossen. Ein Restzuschuss in Höhe von 134.450 € und Beitragseinnahmen von der Dillenberggruppe (155.600 €) stehen noch aus. Für den Anschluss Adelmannsdorf bei der Dillenberggruppe werden im HHJ 280.000 € veranschlagt.

Die Gemeinschaftshalle im Ortsteil Oberschlauersbach soll für max. 7.000 € saniert werden. Für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen sind im Haushaltsjahr 2016 200.000 € und in den Finanzplanungsjahren 2017 – 2019 jeweils 100.000 € veranschlagt worden.

Für den Kauf von Bauland für das Baugebiet „Nördlich Rüderner Straße“ wurden 2016 insgesamt 400.000 € einkalkuliert. Verpflichtungsermächtigungen werden hier für die Jahre 2017 – 2019 mit je 100.000 € und 2020 mit 65.000 € vorgesehen. Auf Art. 67 Abs. 2 und 4 GO wird verwiesen. Für den Kauf von Bauland für das Gewerbegebiet „Große Höhe“ wurden zudem weitere 100.000 € in 2016 veranschlagt. Für den Kauf von Bauland für das Baugebiet „Petershöhe II“ werden in 2016 ebenfalls 100.000 € vorgesehen.

 

Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“Nach Diskussion des vorgelegten Haushaltsentwurfs (VmHH) 2016 kommt der Verwaltungs- und Finanzausschuss zur Entscheidung, dass Kredite aufgenommen werden sollen. Diese sind zudem um die Beträge aus den Ergänzungen im Einzelplan 5 und 6 zu erhöhen, damit der Haushalt gedeckt werden kann. Der Markt Dietenhofen ist derzeit schuldenfrei kann dies aber aufgrund der voraussichtlichen Planungen nicht beibehalten. Beim Schulverband Dietenhofen (hier hat der Markt Dietenhofen 84% Anteil am Vermögen/Schulden) bestehen keine Schulden mehr.

 

Im Vergleich zum vorgelegten Entwurf haben sich u.a. noch folgende Änderungen ergeben:

 

 


            HH Ansatz           

 

Haushalts-

stelle

2016

2017

2018

2019

0.5601.1558

14.250 €

12.450 €

76.400 €

28.600 €

0.5601.1558

30.250 €

92.250 €

12.550 €

12.650 €

0.5601.6412

19.200 €

17.400 €

81.350 €

33.550 €

0.5601.6412

35.200 €

97.200 €

17.500 €

17.600 €

0.9100.2070

4.000 €

3.000 €

2.000 €

1.000 €

0.9100.2070

2.000 €

2.000 €

2.000 €

1.000 €

0.9100.8060

0 €

0 €

0€

0 €

0.9100.8060

0 €

13.800 €

32.750 €

37.250 €

0.9100.8070

0 €

0 €

0€

0 €

0.9100.8070

0 €

0 €

19.750 €

18.750 €

0.9161.8600

614.740 €

278.098 €

659.384 €

462.030 €

0.9161.8600

612.740 €

263.298 €

606.884 €

406.030 €

1.5601.9400

0 €

0 €

336.000 €

84.000 €

1.5601.9400

84.000 €

420.000 €

0 €

0 €

1.6101.9500

100.000 €

0 €

0 €

0 €

1.6101.9500

10.000 €

90.000 €

0 €

0 €

1.6342.9500

28.000 €

50.000 €

0 €

50.000 €

1.6342.9500

3.000 €

50.000 €

0 €

50.000 €

1.6503.3610

0 €

0 €

0 €

0 €

1.6503.3610

0 €

0 €

0 €

100.000 €

1.6503.9500

50.000 €

0 €

100.000 €

0 €

1.6503.9500

150.000 €

100.000 €

300.000 €

0 €

1.7000.3500

346.000 €

526.000 €

20.000 €

128.000 €

1.7000.3500

346.000 €

526.000 €

20.000 €

138.000 €

1.9100.3766

0 €

0 €

0 €

0 €

1.9100.3766

0 €

700.000 €

0 €

320.000 €

1.9100.3768

0 €

0 €

0 €

1.9100.3768

0 €

0 €

1.000.000 €

0 €

1.9100.3776

0 €

0 €

0 €

0 €

1.9100 3776

0 €

0 €

1.000.000 €

0 €

1.9100.9766

0 €

0 €

0 €

0 €

1.9100.9766

0 €

20.000 €

40.000 €

50.000 €

1.9100.9768

0 €

0 €

0 €

0 €

1.9100.9768

0 €

0 €

25.000 €

50.000 €

1.9100.9776

0 €

0 €

0 €

0 €

1.9100.9776

0 €

0 €

25.000 €

50.000 €

1.9101.3100

0 €

0 €

0 €

0 €

1.9101.3100

3.089.970 €

1.942.452 €

53.116 €

32.970 €

1.9161.3000

614.740 €

278.098 €

659.384 €

462.030 €

1.9161.3000

612.740 €

263.298 €

606.884 €

406.030 €

 


Beschluss: Der Haushaltsplan – Vermögenshaushalt 2016 wird dem Gemeinderat entsprechend der heutigen Entwurfsfassung mit den genannten Änderungen vorgelegt.