Sitzung: 14.03.2016 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Das Bauvorhaben
liegt im Baugebiet Nr. 10 und beurteilt sich somit nach § 30 BauGB.
Bei der
Durchführung des Bauvorhabens wären – soweit aus den Unterlagen zu entnehmen -
folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes i.S.d. § 31 Abs.
1 BauGB notwendig:
·
Errichtung
einer Garage außerhalb der Baugrenzen in der geplanten Garagenzufahrt, sowie
·
Errichtung
einer nicht hausverbundenen Garage.
Dem Bauausschuss ist bekannt, dass eine Ausnahme von der GaStellV (Verordnung
über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen
Stellplätze, 3 m Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche) notwendig ist.
Beschluss:
Falls ein Bauantrag gestellt wird, wäre der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss bereit, sein Einvernehmen zu erteilen.