Laut Auskunft von Herrn Roßkopf (Abteilung F fachliche Dienste im Amt für ländliche Entwicklung) ist ein Programm der EU zum Ausbau landwirtschaftlicher Wege außerhalb von Flurbereinigungsverfahren geplant. Es sei eine Förderung der Nettobaukosten in Höhe von 60 %, d.h. eine Förderung von ca. 50 % der Baukosten vorgesehen. Diese Förderung ist unabhängig von der Finanzkraft der Gemeinde. Benötigter Grund muss direkt von der Gemeinde erworben werden. Planungskosten werden nicht bezuschusst.

Mitte des Jahres soll ein Aufruf an die Gemeinden gestartet werden, entsprechende Maßnahmen zu beantragen. Daraufhin soll, falls die Fördersumme nicht ausreicht, ein bayernweites Auswahlverfahren folgen.

Zur Meldung sollten zumindest Vorplanungen und Kostenschätzungen der entsprechenden Wege vorhanden sein.

Ein entsprechendes Bayerisches Programm, welches bisher vorgesehen war, wird wahrscheinlich zur Ko - Finanzierung des EU – Programmes genutzt.

Laut Herrn Roßkopf wäre im selben Programm auch die Förderung zur Errichtung von Dorfgemeinschaftshäusern etc. vorgesehen.


Beschluss:

Der Bauhof soll Feldwege, die zum Ausbau anstehen, melden.