Sitzung: 23.02.2015 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Das
Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1 und beurteilt sich somit
nach § 30 BauGB.
Im
Bebauungsplan ist eine andere Straßenführung als derzeit vorhanden vorgesehen.
Daher ist die Festlegung der Baugrenzen und der Firstrichtung nicht genau
möglich.
Bei der Durchführung des Bauvorhabens wären –
soweit feststellbar – wahrscheinlich keine Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes i.S.d. § 31 Abs. 1 BauGB notwendig:
In diesem Zusammenhang teilt Herr Bürgermeister Erdel mit, dass die Familie Dreher bereit wäre, einige Quadratmeter des Grundstückes für den Ausbau der Ansbacher Straße abzugeben. Der Eigentümer des westlich gelegenen Nachbargrundstückes, Herr Pfeifer, wäre auch bereit, einen Grundstücksstreifen abzugeben.
Beschluss:
Falls
ein Bauantrag gestellt wird, wäre der Bauausschuss bereit, sein Einvernehmen zu
erteilen.