Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Bürgermeister Erdel teilt mit, dass Kämmerin Schwab von den verschiedenen gemeindlichen Einrichtungen den Mittelbedarf abgefragt hat. Alle beantragten Haushaltsmittel der verschiedene „Maßnahmen-Listen“ wurden in den vorliegenden Entwurf (Verwaltungshaushalt) für das Haushaltsjahr 2015 und Folgejahre eingeplant. Eventuelle Änderungen wurden bereits im Vorfeld mit den betroffenen Einrichtungen besprochen.

Bürgermeister Erdel und Kämmerin Schwab erläutern den Entwurf des Haushaltsplanes 2015 mit seinen Finanzplanungsjahren. Der Haushalt hat im Verwaltungshaushalt voraussichtlich folgenden Umfang (in Euro):

 

2013:

Rechnungsergebnis

12.317.153,45 €

2014:

Ansatz Vorjahr

12.841.645,00 €

2015:

Ansatz

13.392.332,00 €

2016:

Finanzplanungsjahr 1

12.849.270,00 €

2017:

Finanzplanungsjahr 2

12.819.712,00 €

2018:

Finanzplanungsjahr 3

12.820.658,00 €

 

VERWALTUNGSHAUSHALT:

Nach den Ansatzermittlungen im vorgelegten Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2015 und für die künftigen Finanzplanungsjahre ist eine Zuführung in den Vermögenshaushalt in den Jahren 2016, 2017 und 2018, also nur in den Finanzplanungsjahren, möglich. Die Zuführungen müssen grundsätzlich jährlich mindestens so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung der Kredite gem. § 22 Abs. 1 KommHV gedeckt werden können und insgesamt so hoch wie die aus speziellen Entgelten gedeckte Abschreibung.

 

Bürgermeister Erdel ergänzt, dass sich nach Versendung des HH-Plan Entwurfes eine Ansatzveränderung ergeben hat, welche in allen Jahren (2015 und Finanzplanungsjahre) eine Zuführung an den Vermögenshaushalt ermöglicht.

 

Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2015 werden wie in den Vorjahren durch die Ansätze im Einzelplan 9 Unterabschnitt 9000 geprägt. Die Ansätze wurden wie folgt veranschlagt:

·        Gewerbesteuer: 3.820.000 € -> Änderung zum Entwurf: 4.900.000,00 €

·        Grundsteuer A/B: 686.500,00 €

·        Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: 2.450.000,00 € und

·        Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: 330.000 €

 

Wie in den Vorjahren erhält der Markt Dietenhofen keine Schlüsselzuweisungen (0.9000.0410).

 

Die Kreisumlage*) (0.9000.8321) wurde mit 3.709.901 € (Vorjahr 2014: 4.413.973 €) veranschlagt.

 

 

 
*) Die Kreisumlage berechnet sich wie folgt:

Die Kreisumlage wird in Von-Hundert-Sätzen der Umlagegrundlagen bemessen. Umlagegrundlagen sind die geltenden Steuerkraftzahlen sowie 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen des vorangegangenen Haushaltsjahres. Es werden die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Gde.-Anteil an der Einkommenssteuer und der Gde.-Anteil an der Umsatzsteuer des Jahres 2013 addiert. Dies ergibt die Steuerkraftmesszahl. Zur Steuerkraftmesszahl wird noch 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen aus 2014 addiert, was zur Umlagekraft 2015 führt. Die Umlagekraft wird dann mit dem Umlagesatz der Kreisumlage (Haushaltsjahr 2015 = 49 %) multipliziert und ergibt die Kreisumlage.

 

In den Einzelplänen 0 – 9 wurden die Ansätze des Verwaltungshaushalts des Vorjahres fortgeschrieben bzw. an das IST des Vorjahres -wenn notwendig- angepasst.

 

Im Finanzausschuss werden die Einzelpläne 0 – 9 des Verwaltungshaushalts im Einzelnen erläutert und diskutiert.

 

Für Personalkosten wurden insgesamt 3.099.150 € im Haushaltsjahr 2015 eingeplant. In den Jahren 2016, 2017 und 2018 belaufen sich die Personalkosten auf 3.376.150 €, 3.515.200 € und 3.634.650 €. Im Vergleich betrugen die Personalkosten in den Vorjahren (Soll) insgesamt 2.761.009,06 €(2014) 2.510.832,20 € (2013) und 2.453.734,24 € (2012). Zu Buche schlagen hier nicht nur die jährlichen Steigerungen der Löhne bzw. Lohnnebenkosten. Grund hierfür sind auch Personalmehrungen bzw. Veränderungen in den verschiedenen Bereichen (Kindertagesstätten, Bauhof, Kläranlage, Rathaus).

 

Im Einzelplan 1 „Brandschutz/Feuerwehr“ wurden die einzelnen Feuerwehren hinsichtlich des Mittelbedarfs befragt. Für die Feuerwehren der Gemeinde Dietenhofen ist weiterhin eine Gesamtsumme von rd. 35.000 € eingeplant. Die Mittel werden aufgeteilt und bei folgenden Gruppierungsziffern zur Verfügung gestellt: 5200, 5223, 5500, 5600, 5620, 6300, 6325, 6500, 6510.

 

Einzelplan 2 „Schule“. Die Ansätze der Verwaltungsumlage wurden gemäß den Ansätzen des Haushaltsplanentwurfs für den Schulverband für 2014 – 2017 fortgeschrieben:

 

 


                          Umlage

                          je Schüler

Haushalts-

stelle

2015

2016

2017

2018

0.2110.7130/181 Schüler

1.720,00 €

1.720,00 €

1.720,00 €

1.720,00 €

0.2130.7130/  81 Schüler

1.720,00 €

1.720,00 €

1.720,00 €

1.720,00 €

 

Im Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“ werden der Bücherei für Medienbeschaffung 7.000 € zur Verfügung gestellt. In der Bücherei wird voraussichtlich ein Projekt stattfinden (Gesamtausgaben 1.500 €). Über die Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen würde dieses Projekt wieder mit 600 € gefördert werden. Hierfür wurden entsprechende Mittel eingestellt.

Einmalig könnte sich der Markt Dietenhofen jedoch auch wegen der anstehenden Bestandsbereinigung, aufgrund der Einführung eines EDV-Programms (die entsprechenden Haushaltsmittel wurden in den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt eingestellt), noch entscheiden, den Zuschuss für einen allgemeinen Bestandsaufbau zu beantragen. Mit der Umstellung auf EDV geht eine Sichtung des Bestandes einher, auf die wiederum lt. Herrn Hellinger, Bibliotheksverband eine Aktualisierung des Bestandes folgen sollte. Die Projekthöhe ist von 1.500 € bis maximal 5.000 € möglich.

Bei der Gliederung 3320 „Musikpflege“ wurde ab 2015 berücksichtigt, dass auch künftig die Räume an den Musikzug Dietenhofen als Förderung überlassen werden.

 

Einzelplan 4 „Soziale Sicherung“ – Es wurden die Ansätze fortgeschrieben. Auf die geplanten Neubau- und Sanierungsmaßnahmen in den beiden Kindertagesstätten Schabernack (Krippenanbau) und Kunterbunt (Sanierung des bestehenden Kindergartens) wird verwiesen. Durch die anstehenden Baumaßnahmen sind gravierende Änderungen bei den Personalausgaben zu verzeichnen.

 

Im Einzelplan 5 „Gesundheit, Sport, Erholung“ wurden die Ansätze weitestgehend fortgeschrieben. Für die Ballsporthalle sind 10.000 € für die Abarbeitung des „Maßnahmenkatalogs“ des TV 09 vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2015 wird angeregt die Benutzungsgebühren der Turnhalle in der Pestalozzistraße –aufgrund der derzeit laufenden Baumaßnahmen „Sanierung Schulturnhalle/Neubau Mehrzwecksaal/Aufstockung Musikzug“ zu überdenken. Auch muss sich der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen Gedanken über die Nutzung und entsprechenden Gebühren des Mehrzwecksaals machen. Im Hinblick auf anstehende Investitionen in der Ballsporthalle (Lüftung, Steuerung, etc.) sollten auch hier die Benutzungsgebühren betrachtet  und überprüft werden.

 

Im Einzelplan 6 „Bau-, Wohnungswesen, Verkehr“ wurden Einnahmen für Straßenunterhaltungszuschüsse (0.6300.1715) in Höhe von 119.890 € veranschlagt. Die Pauschale wurde in den Vorjahren immer wieder angehoben (2010/2011/2012 je 93.600 €; 2013 108.490 €, 2014 110.110 €). Die weiteren Ansätze wurden entsprechend der bereits vorgelegten Aufstellung des Bauhofes fortgeschrieben. Der Bauhof selbst wird im Jahr 2015 wieder mit 120.000 € budgetiert. Das Haushaltsjahr 2014 muss noch abgeglichen werden. Insgesamt umfasst das Budget folgende Gruppierungsziffern 5200, 5223, 5320, 5500, 5600, 5620, 6325, 6500, 6510, 6520 des Bauhofes (6495) sowie des Winterdienstes (6752) 5200, 5223, 5500 und 6320.

 

Einzelplan 7 „Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“ - Die Abwassergebühr beträgt nach der aktuellen Gebührenkalkulation für den Erhebungszeitraum 2013 – 2016 3,00 €/m³. Die anfallenden Kosten für die Berechnung der Globalkalkulation/Beiträge und die Erstellung der Entwässerungsbeitragssatzung (EWS) und Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die KLA Dietenhofen (BGS-EWS) durch das externe Büro „Dr. Schulte/Röder“, Würzburg sind mit rund 90.000 € im Verwaltungshaushalt veranschlagt. Die Ausgaben sind in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen. Ein aus dem Abgleich der Einnahmen und Ausgaben (Verwaltungshaushalt) der Abwasserbeseitigung entstehender möglicher Überschuss muss jährlich als Sonderrücklage außerhalb des Haushalts geführt werden. Im Haushaltsjahr 2014 müssen die Einnahmen und Ausgaben noch abgeglichen werden.

 

Einzelplan 8 „Wirtschaftl. Unternehmen Grund- und Sondervermögen“ – Die Ansätze aus den Vorjahren wurden fortgeschrieben.

 

Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ – Der EINZELPLAN 9 im Verwaltungshaushalt stellt sich in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt dar:

 

EINNAHMEN:

Bezeichnung

Ansatz 2014

Soll 2014

Ist 2014

Ansatz 2015

Soll 2015

Grundsteuer A

71.500 €

70.369,80 €

70.484,51 €

71.500 €

71.602,21 €

Grundsteuer B

610.000 €

621.114,25 €

621.323,99 €

615.000 €

614.001,44 €

Gewerbesteuer

4.150.000 €

4.071.161,97 €

4.073.364,38 €

4.900.000 €

5.035.402,84 €

Gemeindeanteil an der

Einkommenssteuer

2.300.000 €

2.468.272,00 €

2.468.272,00 €

2.450.000 €

 

Gemeindeanteil an der

Umsatzsteuer

315.000 €

328.956,00 €

328.956,00 €

330.000 €

 

Hundesteuer

11.500 €

11.696,00 €

11.706,00 €

11.600 €

11.514,00 €

Schlüsselzuweisungen

0 €

0,00 €

0,00 €

0 €

 

Allg. Zuweisungen vom Land Art. 7 FAG

92.685 €

92.685,00 €

92.685,00 €

92.836 €

 

Pauschale Finanzzu-weisungen Art. 11 FAG

0 €

0,00 €

0,00 €

0 €

 

Einkommenssteuer-ersatzleistungen v. Land

195.000 €

206.269,00 €

206.269,00 €

203.000 €

 

Überlassung Grund-erwerbssteuer

30.000 €

43.830,18 €

43.830,18 €

35.000 €

 

Vd. allg. Zuweisungen vom Land Art 7 a FAG

0 €

0,00 €

0,00 €

0 €

 

SUMME

7.775.685 €

7.914.354,20 €

7.916.891,06 €

8.505.936 €

 

 

AUSGABEN:

Bezeichnung

Ansatz 2014

Soll 2014

Ist 2014

Ansatz 2015

Soll 2015

Gewerbesteuerumlage

954.500 €

951.799,00 €

951.799,00 €

1.127.000 €

 

Solidarumlage

0 €

0,00 €

0,00 €

0 €

 

Kreisumlage

4.413.973 €

4.413.972,92 €

4.413.972,92 €

3.709.901 €

 

SUMME

  5.368.473 €

5.365.771,92 €

5.365.771,92 €

4.836.901 €

 

 

Zudem wurde die Sondertilgung des letzten laufenden Kredits (Kfw 8641392) im Haushaltsjahr 2015 eingeplant. Der Markt Dietenhofen wird damit voraussichtlich 2015 schuldenfrei sein (Sondertilgung zum Ablauf der Zinsbindung) unter der Voraussetzung, dass keine neuen Kredite aufgenommen werden.

 

Verschiedene Ansatzänderungen -nach versandt des Haushaltsplanentwurfs (Verwaltungshaushalt)- wurden im Entwurf nachgetragen.

 

Bei der Besprechung des Haushaltsplanes (Verwaltungshaushalt) haben sich noch folgende Änderungen ergeben:

 

 


                     Neuer HH-

                         Ansatz

Haushalts-

stelle

2015

2016

2017

2018

0.9000.8321

3.709.901 €

2.948.548 €

2.845.442 €

2.845.442 €

0.9000.8321

3.709.901 €

2.948.548 €

3.251.162 €

3.063.329 €

0.9161.8600

651.894 €

881.385 €

895.583 €

779.629 €

0.9161.8600

626.894 €

856.385 €

464.863 €

536.742 €

0.9141.4700

15.000 €

15.000 €

15.000 €

15.000 €

0.9141.4700

25.000 €

25.000 €

25.000 €

25.000 €

0.9141.8500

35.000 €

35.000 €

35.000 €

35.000 €

0.9141.8500

50.000 €

50.000 €

50.000 €

50.000 €

 

Zuletzt verweisen Bürgermeister Erdel und  Kämmerin Schwab auf die nächste Verwaltungs- und Finanzausschusssitzung am 23.03.2015. Im Hinblick auf die anstehenden Beratungen werden die entsprechenden Mittelantragslisten des Bauhofes und des Bauamtes an die Finanzausschussmitglieder verteilt, damit diese sich, über die beantragten Maßnahmen im Vermögenshaushalt, einen Überblick verschaffen können.

 


Beschluss:

Der Haushaltsplan – Verwaltungshaushalt wird dem Gemeinderat entsprechend der heutigen Entwurfsfassung mit den genannten Änderungen vorgelegt.