Sitzung: 05.03.2015 Verwaltungs- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Bürgermeister
Erdel teilt mit, dass Kämmerin Schwab von den verschiedenen gemeindlichen
Einrichtungen den Mittelbedarf abgefragt hat. Alle beantragten Haushaltsmittel
der verschiedene „Maßnahmen-Listen“ wurden in den vorliegenden Entwurf
(Verwaltungshaushalt) für das Haushaltsjahr 2015 und Folgejahre eingeplant.
Eventuelle Änderungen wurden bereits im Vorfeld mit den betroffenen
Einrichtungen besprochen.
Bürgermeister
Erdel und Kämmerin Schwab erläutern
den Entwurf des Haushaltsplanes 2015 mit seinen Finanzplanungsjahren. Der
Haushalt hat im Verwaltungshaushalt voraussichtlich folgenden Umfang (in Euro):
2013: |
Rechnungsergebnis |
12.317.153,45 € |
2014: |
Ansatz Vorjahr |
12.841.645,00 € |
2015: |
Ansatz |
13.392.332,00 € |
2016: |
Finanzplanungsjahr 1 |
12.849.270,00 € |
2017: |
Finanzplanungsjahr 2 |
12.819.712,00 € |
2018: |
Finanzplanungsjahr 3 |
12.820.658,00 € |
VERWALTUNGSHAUSHALT:
Nach den Ansatzermittlungen im vorgelegten
Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2015 und für die künftigen
Finanzplanungsjahre ist eine Zuführung
in den Vermögenshaushalt in den Jahren 2016, 2017 und 2018, also nur in den
Finanzplanungsjahren, möglich. Die Zuführungen müssen grundsätzlich jährlich
mindestens so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung der Kredite gem. §
22 Abs. 1 KommHV gedeckt werden können und insgesamt so hoch wie die aus
speziellen Entgelten gedeckte Abschreibung.
Bürgermeister Erdel ergänzt, dass sich nach Versendung des HH-Plan Entwurfes eine Ansatzveränderung ergeben hat, welche in allen Jahren (2015 und Finanzplanungsjahre) eine Zuführung an den Vermögenshaushalt ermöglicht.
Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2015
werden wie in den Vorjahren durch die Ansätze im Einzelplan 9 Unterabschnitt
9000 geprägt. Die Ansätze wurden wie folgt veranschlagt:
·
Gewerbesteuer: 3.820.000 € -> Änderung zum
Entwurf: 4.900.000,00 €
·
Grundsteuer A/B: 686.500,00 €
·
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: 2.450.000,00
€ und
·
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: 330.000 €
Wie in den Vorjahren erhält der Markt Dietenhofen keine Schlüsselzuweisungen (0.9000.0410).
Die Kreisumlage*)
(0.9000.8321) wurde mit 3.709.901 € (Vorjahr 2014: 4.413.973 €)
veranschlagt.
*) Die Kreisumlage berechnet sich wie folgt:
Die Kreisumlage wird in Von-Hundert-Sätzen
der Umlagegrundlagen bemessen. Umlagegrundlagen sind die geltenden
Steuerkraftzahlen sowie 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen des vorangegangenen
Haushaltsjahres. Es werden die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer,
Gde.-Anteil an der Einkommenssteuer und der Gde.-Anteil an der Umsatzsteuer des
Jahres 2013 addiert. Dies ergibt die Steuerkraftmesszahl. Zur
Steuerkraftmesszahl wird noch 80 v. H. der Schlüsselzuweisungen aus 2014
addiert, was zur Umlagekraft 2015 führt. Die Umlagekraft wird dann mit dem
Umlagesatz der Kreisumlage (Haushaltsjahr 2015 = 49 %) multipliziert und ergibt
die Kreisumlage.
In den Einzelplänen 0 – 9 wurden die Ansätze
des Verwaltungshaushalts des Vorjahres fortgeschrieben bzw. an das IST des
Vorjahres -wenn notwendig- angepasst.
Im Finanzausschuss werden die Einzelpläne 0
– 9 des Verwaltungshaushalts im Einzelnen erläutert und diskutiert.
Für Personalkosten wurden insgesamt
3.099.150 € im Haushaltsjahr 2015 eingeplant. In den Jahren 2016, 2017 und 2018
belaufen sich die Personalkosten auf 3.376.150 €, 3.515.200 € und 3.634.650 €.
Im Vergleich betrugen die Personalkosten in den Vorjahren (Soll) insgesamt
2.761.009,06 €(2014) 2.510.832,20 € (2013) und 2.453.734,24 € (2012). Zu Buche
schlagen hier nicht nur die jährlichen Steigerungen der Löhne bzw.
Lohnnebenkosten. Grund hierfür sind auch Personalmehrungen bzw. Veränderungen
in den verschiedenen Bereichen (Kindertagesstätten, Bauhof, Kläranlage, Rathaus).
Im Einzelplan
1 „Brandschutz/Feuerwehr“ wurden die einzelnen Feuerwehren hinsichtlich des
Mittelbedarfs befragt. Für die Feuerwehren der Gemeinde Dietenhofen ist
weiterhin eine Gesamtsumme von rd. 35.000 € eingeplant. Die Mittel werden
aufgeteilt und bei folgenden Gruppierungsziffern zur Verfügung gestellt: 5200,
5223, 5500, 5600, 5620, 6300, 6325, 6500, 6510.
Einzelplan
2 „Schule“. Die Ansätze der Verwaltungsumlage wurden gemäß den Ansätzen des
Haushaltsplanentwurfs für den Schulverband für 2014 – 2017 fortgeschrieben:
Umlage
je
Schüler Haushalts- stelle |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
0.2110.7130/181 Schüler |
1.720,00 € |
1.720,00 € |
1.720,00 € |
1.720,00 € |
0.2130.7130/ 81 Schüler |
1.720,00 € |
1.720,00 € |
1.720,00 € |
1.720,00 € |
Im
Einzelplan 3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“ werden der
Bücherei für Medienbeschaffung 7.000 € zur Verfügung gestellt. In der Bücherei
wird voraussichtlich ein Projekt stattfinden (Gesamtausgaben 1.500 €). Über die
Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen würde dieses Projekt
wieder mit 600 € gefördert werden. Hierfür wurden entsprechende Mittel
eingestellt.
Einmalig könnte sich der Markt
Dietenhofen jedoch auch wegen der anstehenden Bestandsbereinigung, aufgrund der
Einführung eines EDV-Programms (die entsprechenden Haushaltsmittel wurden in
den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt eingestellt), noch entscheiden, den Zuschuss
für einen allgemeinen Bestandsaufbau zu beantragen. Mit der Umstellung auf EDV
geht eine Sichtung des Bestandes einher, auf die wiederum lt. Herrn Hellinger,
Bibliotheksverband eine Aktualisierung des Bestandes folgen sollte. Die
Projekthöhe ist von 1.500 € bis maximal 5.000 € möglich.
Bei der Gliederung 3320 „Musikpflege“
wurde ab 2015 berücksichtigt, dass auch künftig die Räume an den Musikzug
Dietenhofen als Förderung überlassen werden.
Einzelplan
4 „Soziale Sicherung“ – Es wurden die Ansätze fortgeschrieben. Auf die
geplanten Neubau- und Sanierungsmaßnahmen in den beiden Kindertagesstätten
Schabernack (Krippenanbau) und Kunterbunt (Sanierung des bestehenden
Kindergartens) wird verwiesen. Durch die anstehenden Baumaßnahmen sind
gravierende Änderungen bei den Personalausgaben zu verzeichnen.
Im
Einzelplan 5 „Gesundheit, Sport, Erholung“
wurden die Ansätze weitestgehend fortgeschrieben. Für die Ballsporthalle sind 10.000 € für die Abarbeitung des
„Maßnahmenkatalogs“ des TV 09 vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2015 wird
angeregt die Benutzungsgebühren der Turnhalle in der Pestalozzistraße –aufgrund
der derzeit laufenden Baumaßnahmen „Sanierung Schulturnhalle/Neubau
Mehrzwecksaal/Aufstockung Musikzug“ zu überdenken. Auch muss sich der
Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen Gedanken über die Nutzung und
entsprechenden Gebühren des Mehrzwecksaals machen. Im Hinblick auf anstehende
Investitionen in der Ballsporthalle (Lüftung, Steuerung, etc.) sollten auch
hier die Benutzungsgebühren betrachtet und überprüft werden.
Im Einzelplan 6 „Bau-, Wohnungswesen, Verkehr“
wurden Einnahmen für Straßenunterhaltungszuschüsse (0.6300.1715) in Höhe von
119.890 € veranschlagt. Die Pauschale wurde in den Vorjahren immer wieder
angehoben (2010/2011/2012 je 93.600 €; 2013 108.490 €, 2014 110.110 €). Die
weiteren Ansätze wurden entsprechend der bereits vorgelegten Aufstellung des
Bauhofes fortgeschrieben. Der Bauhof selbst wird im Jahr 2015 wieder mit
120.000 € budgetiert. Das Haushaltsjahr 2014 muss noch abgeglichen werden.
Insgesamt umfasst das Budget folgende Gruppierungsziffern 5200, 5223, 5320,
5500, 5600, 5620, 6325, 6500, 6510, 6520 des Bauhofes (6495) sowie des
Winterdienstes (6752) 5200, 5223, 5500 und 6320.
Einzelplan
7 „Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“ - Die
Abwassergebühr beträgt nach der aktuellen Gebührenkalkulation für den
Erhebungszeitraum 2013 – 2016 3,00 €/m³. Die anfallenden Kosten für die
Berechnung der Globalkalkulation/Beiträge und die Erstellung der
Entwässerungsbeitragssatzung (EWS) und Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung für die KLA Dietenhofen (BGS-EWS) durch das externe Büro „Dr. Schulte/Röder“,
Würzburg sind mit rund 90.000 € im Verwaltungshaushalt veranschlagt. Die
Ausgaben sind in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen. Ein aus dem
Abgleich der Einnahmen und Ausgaben (Verwaltungshaushalt) der
Abwasserbeseitigung entstehender möglicher Überschuss muss jährlich als
Sonderrücklage außerhalb des Haushalts geführt werden. Im Haushaltsjahr 2014
müssen die Einnahmen und Ausgaben noch abgeglichen werden.
Einzelplan
8 „Wirtschaftl. Unternehmen Grund- und Sondervermögen“ – Die Ansätze aus
den Vorjahren wurden fortgeschrieben.
Einzelplan
9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ – Der EINZELPLAN
9 im Verwaltungshaushalt stellt sich in den Einnahmen und Ausgaben wie
folgt dar:
EINNAHMEN:
Bezeichnung |
Ansatz 2014 |
Soll 2014 |
Ist 2014 |
Ansatz 2015 |
Soll 2015 |
Grundsteuer A |
71.500 € |
70.369,80 € |
70.484,51 € |
71.500 € |
71.602,21 € |
Grundsteuer B |
610.000 € |
621.114,25 € |
621.323,99 € |
615.000 € |
614.001,44 € |
Gewerbesteuer |
4.150.000 € |
4.071.161,97 € |
4.073.364,38 € |
4.900.000 € |
5.035.402,84 € |
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer |
2.300.000 € |
2.468.272,00 € |
2.468.272,00 € |
2.450.000 € |
|
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
315.000 € |
328.956,00 € |
328.956,00 € |
330.000 € |
|
Hundesteuer |
11.500 € |
11.696,00 € |
11.706,00 € |
11.600 € |
11.514,00 € |
Schlüsselzuweisungen |
0 € |
0,00 € |
0,00 € |
0 € |
|
Allg. Zuweisungen vom Land Art. 7 FAG |
92.685 € |
92.685,00 € |
92.685,00 € |
92.836 € |
|
Pauschale Finanzzu-weisungen Art. 11 FAG |
0 € |
0,00 € |
0,00 € |
0 € |
|
Einkommenssteuer-ersatzleistungen v. Land |
195.000 € |
206.269,00 € |
206.269,00 € |
203.000 € |
|
Überlassung Grund-erwerbssteuer |
30.000 € |
43.830,18 € |
43.830,18 € |
35.000 € |
|
Vd. allg. Zuweisungen vom Land Art 7 a FAG |
0 € |
0,00 € |
0,00 € |
0 € |
|
SUMME |
7.775.685 € |
7.914.354,20
€ |
7.916.891,06
€ |
8.505.936 € |
|
AUSGABEN:
Bezeichnung |
Ansatz 2014 |
Soll 2014 |
Ist 2014 |
Ansatz 2015 |
Soll 2015 |
Gewerbesteuerumlage |
954.500 € |
951.799,00 € |
951.799,00 € |
1.127.000 € |
|
Solidarumlage |
0 € |
0,00 € |
0,00 € |
0 € |
|
Kreisumlage |
4.413.973 € |
4.413.972,92 € |
4.413.972,92 € |
3.709.901 € |
|
SUMME |
5.368.473 € |
5.365.771,92 € |
5.365.771,92 € |
4.836.901 € |
|
Zudem wurde die Sondertilgung des letzten laufenden
Kredits (Kfw 8641392) im Haushaltsjahr 2015 eingeplant. Der Markt Dietenhofen
wird damit voraussichtlich 2015 schuldenfrei sein (Sondertilgung zum Ablauf der
Zinsbindung) unter der Voraussetzung, dass keine neuen Kredite aufgenommen
werden.
Verschiedene
Ansatzänderungen -nach versandt des Haushaltsplanentwurfs
(Verwaltungshaushalt)- wurden im Entwurf nachgetragen.
Bei der Besprechung des Haushaltsplanes
(Verwaltungshaushalt) haben sich noch folgende Änderungen ergeben:
Neuer HH- Ansatz Haushalts- stelle |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
0.9000.8321 |
3.709.901 € |
2.948.548 € |
2.845.442 € |
2.845.442 € |
0.9000.8321 |
3.709.901 € |
2.948.548 € |
3.251.162 € |
3.063.329 € |
0.9161.8600 |
651.894 € |
881.385 € |
895.583 € |
779.629 € |
0.9161.8600 |
626.894 € |
856.385 € |
464.863 € |
536.742 € |
0.9141.4700 |
15.000 € |
15.000 € |
15.000 € |
15.000 € |
0.9141.4700 |
25.000 € |
25.000 € |
25.000 € |
25.000 € |
0.9141.8500 |
35.000 € |
35.000 € |
35.000 € |
35.000 € |
0.9141.8500 |
50.000 € |
50.000 € |
50.000 € |
50.000 € |
Zuletzt verweisen Bürgermeister
Erdel und Kämmerin Schwab auf die nächste
Verwaltungs- und Finanzausschusssitzung am 23.03.2015. Im Hinblick auf die
anstehenden Beratungen werden die entsprechenden Mittelantragslisten des
Bauhofes und des Bauamtes an die Finanzausschussmitglieder verteilt, damit
diese sich, über die beantragten Maßnahmen im Vermögenshaushalt, einen
Überblick verschaffen können.
Beschluss:
Der Haushaltsplan – Verwaltungshaushalt wird dem
Gemeinderat entsprechend der heutigen Entwurfsfassung mit den genannten
Änderungen vorgelegt.