Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr 1. Bürgermeister Erdel teilt mit, dass die Vermessung des von der Familie Lober erworbenen Grundstücksteiles gegenüber des Friedhofs eine um 3 m² größere Fläche, als im Kaufvertrag angenommen, ergeben hat.

Die Errichtung eines Parkplatzes auf diesem Grundstück ist nach Auskunft der Regierung von Mittelfranken im Rahmen der Städtebauförderung förderfähig.