Herr GR Burgis erinnert, daran, dass bei Verzögerungen im Bauablauf, wie zum Beispiel beim Spielplatz in Neudorf, die betroffene Firma immer schriftlich in Verzug zu setzen sei. Anderenfalls hat der Auftraggeber nicht die geringste Chance, Mehrkosten, die durch den Verzug entstehen, geltend zu machen.

Außerdem hält Herr Burgis den Termin 27.06. für den Umzug der Kinderkrippe für nicht einzuhalten.

Für Ausschreibungen schlägt Herr Burgis vor, eine genaue Zeittafel der einzelnen Schritte vom Architektur- bzw. Ingenieurbüro zu fordern.