Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Herr Edin Duldanic hat zum 20.07.2016 eine Tektur zum Bauantrag zum Umbau eines bestehenden Gebäudes auf dem Grundstücken FlNrn. 21/1 und 27/3 Teilfläche der Gemarkung Neudorf eingereicht.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb in Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Bei dem betroffenen Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal.

 

Die Erschließung ist gesichert.


Beschluss:

Der Ortsentwicklungs- und Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag vom 20.07.2016 des Herrn Edin Duldanic zum Umbau eines bestehenden Gebäudes auf den Grundstücken  FlNrn. 27/1 und 27/3 Teilfläche der Gemarkung Neudorf (Neudorf 16).