Sitzung: 09.08.2016 Marktgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr Kehrberger stellt die
Planungen für die Erweiterung der Seniorenwohnanlage in Dietenhofen vor. Der
Erweiterungsbau soll an den Bestandsbau in östlicher Richtung unter
Zwischenschaltung eines Verbindungsganges angegliedert werden.
Laut Herrn Kehrberger wird
die tätige Mithilfe des Marktes Dietenhofen bezüglich der Nutzung von zwei
Grundstücken in gemeindlichem Eigentum benötigt.
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Östlich des
Neubaus ist ein Parkplatz auf Gemeindegrund geplant. Hier müsste eine Einigung
über die Sicherung der Parkplätze (z.B. Erbbaurecht) mit der Gemeinde gefunden
werden.
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Der Neubau steht
– wie übrigens auch der Bestandsbau – teilweise im Überschwemmungsgebiet eines
hundertjährigen Hochwassers (der Fußboden des Untergeschosses liegt aber ca.
120 cm über der Hochwasserlinie). Daher ist ein Ausgleich für den verlorenen
Retentionsraum notwendig, der teilweise auf der gemeindlichen Fläche zwischen
dem Wiesengraben und der Bibert geschehen müsste.
Der Neubau soll höhengleich
mit dem Bestand entstehen. Da die Talstraße in Richtung Ortsmitte fällt, muss
zur barrierefreien Erschließung des Neubaus eine Rampe in beträchtlicher Länge
vorgesehen werden.
Im Untergeschoss des Neubaus
sind ein großer Mehrzweckraum, eine Küche, welche auch für das Kochen vor Ort
für die Bewohner geeignet ist, verschiedene Räume für das Personal, sowie die
haustechnischen Anlagen vorgesehen.
Das Erdgeschoss und die
beiden Obergeschosse haben im Prinzip denselben Grundriss, es sind jeweils
dreizehn Einzelzimmer und ein Doppelzimmer für die Bewohner der Pflegestation
geplant. Somit ist im Neubau Platz für 42 Dauerpflegeplätze. Je Etage könnten,
da zusätzliche Gemeinschaftsräume und je ein Ruheraum vorgesehen sind, drei bis
vier Tagespflegeplätze mit vorgesehen werden.
Herr Kehrberger hofft, die
beantragte Baugenehmigung bis Ende des Jahres zu erhalten. Im Frühjahr 2017
könnte ausgeschrieben werden, so dass (bei einer Bauzeit von ca. 15 Monaten)
mit der Eröffnung der Pflegestation Ende 2018 gerechnet werden kann.
Herr Kehrberger erklärt, dass
die Zimmergröße und die Ausstattung des Neubaus über den aktuellen
Mindeststandarts liegen, so dass er auch bei einem etwaigem späteren Wechsel
der Trägerschaft von der Familie Wagner an einen anderen, auch caritativen
Träger, keine Bedenken wegen des Weiterbetriebes hat.
Herr GR Rudolph fragt, ob
nicht ein Satteldach besser als das nun geplante Flachdach aussehe. Herr
Kehrberger entgegnet, dass auch er sich schon Gedanken über eine
Satteldachlösung gemacht hat. Eventuell wird diese Variante im Zuge der
Detailplanung ausgewählt und dann im Rahmen einer Tekturplanung zur Genehmigung
vorgelegt.
Die Abstandsflächen liegen
etwas über der Mitte der Kreisstraße. Hierfür ist eine Ausnahme beantragt.
Die Verlegung des
Ablaufkanals vom Stauraumkanal „Leonrodstraße“ zum Wiesengraben wird in der
Detailplanung berücksichtigt und auf Kosten des Bauwerbers durchgeführt.
Die geplanten Parkplätze
werden nicht mit einer Abschrankung versehen, so dass sie gegebenenfalls auch
von der Öffentlichkeit genutzt werden können.