Herr Klaus Kehrberger hat im Namen der Kehrberger Kreativbau GmbH WohnenPlus zum 25.07.2016 einen Vorentwurf für einen Bauantrag zur Errichtung des zweiten Bauabschnittes einer Seniorenwohnanlage auf den Grundstücken FlNrn. 254/4 und 254/5 der Gemarkung Dietenhofen eingereicht.

 

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21 (1. Änderung) des Marktes Dietenhofen (§ 30 Abs. 1 BauGB) und entspricht,-soweit aus den bisher vorgelegten Unterlagen zu entnehmen,-mit drei Ausnahmen den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Diese Ausnahmen wären:

·         Erhebliche Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl, wie bereits im Bestandsbau,

·         Überschreitung der Baugrenze im Norden und Osten, sowie

·         Errichtung einer Parkfläche für Kraftfahrzeuge im Bereich einer im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche.

 

Die geplante Parkfläche soll auf einem gemeindlichen Grundstück entstehen. Ein Erwerb der Fläche durch den Bauwerber wurde vom Marktgemeinderat ausdrücklich abgelehnt. Herr Kehrberger strebt nun ein Erbbaurecht auf mindestens 50 Jahre an.

Der Bestand der Altenpflegeabteilung hängt vom nun beantragten Neubau ab. Eine Pflegeeinrichtung in der derzeitigen Größe lässt sich nicht wirtschaftlich betreiben.

Bisher ist nicht sicher, ob auch eine Tagespflege durch Frau Wagner, der Betreiberin der Pflegeabteilung in der Seniorenwohnanlage, im neuen Gebäudeteil eingerichtet werden wird.