Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr 1. Bürgermeister Erdel teilt mit, dass in der letzten Marktgemeinderats – Sitzung am 10.02.2015 Herr Wust von der Firma Wust Wind und Sonne mögliche Standorte für Windkraftanlagen im Norden des Gemeindegebietes benannt hat, welche durch das Zonierungskonzept im Naturpark Frankenhöhe ermöglicht wurden. Es handelt sich um Standorte im (Nord-) Westen von Neudorf und im Harter Forst.

Der Marktgemeinderat befasste sich in dieser Sitzung bereits ausführlich mit dem Thema und beschloss, die Planungen in der Hart nicht vordringlich zu unterstützen.

In den vergangenen zwei Wochen fanden Werbeveranstaltungen der Firma Wust bezüglich der vorstellbaren Windkraftanlagen in den Gaststätten Kuch in Ebersdorf und Billmann in Oberschlauersbach statt. Dabei wurde bei verschiedenen Bürgern der Eindruck erweckt, der Bau von Windkraftanlagen bei Neudorf und in der Hart stehe unmittelbar bevor. Dem ist nicht so.

Heute sollen die Mitglieder des Marktgemeinderates vor allem über die rechtlichen Voraussetzungen für die mögliche Errichtung von Windkraftanlagen informiert werden.

Bisher waren Windkraftanlagen in der Schutzzone des Naturparks Frankenhöhe absolut tabu. Da verschiedene Gemeinden in der Planungsregion Westmittelfranken somit keine Standorte für Windkraftanlagen (WKA) ausweisen konnten, wurde ein Landschaftsarchitekturbüro vom Regionalen Planungsverband mit einer Zonierung für WKA beauftragt. Dieses Büro hat Flächen entsprechend der Kriterien

·         Landschaftsbild / Morphologie

·         Artenschutz / Biotopschutz

·         Kultur, Erholung und Tourismus

erarbeitet, in denen der Bau von WKA im Naturpark verhältnismäßig wenig störend ist. Diese Ausnahmen betreffen viele Gemeinden in der Planungsregion 8, nicht nur Dietenhofen.

Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Planausschnitt mit den entsprechenden Flächen im Bereich Dietenhofen vorgestellt. Hierin sind, zusätzlich zu den Flächen der Zonierung auch Flächen, die aus anderen Gründen als der Lage im Naturpark nicht für den Bau von Windrädern in Frage kommen, gekennzeichnet. Diese anderen Ausnahmeflächen sind z.B. eine Richtfunktrasse, Stromtrassen oder Straßen.

 

Voraussetzung für die Errichtung eines Windparks oder weiterer Windräder in Dietenhofen ist nach damaliger Auskunft von Frau Dr. Schödel (Regierung von Mittelfranken) die Ausweisung von entsprechenden Vorrang- oder Vorbehaltsflächen im Regionalplan.

Die in Bayern festgelegte 10 h – Regelung bezieht sich nur auf privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Privilegierung bedeutet, dass das Vorhaben „Errichtung einer WKA“ auf im Regionalplan ausgewiesenen Vorrang- oder Vorbehaltsflächen ohne Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (z.B. BImSchG) genehmigt werden kann. Flächen, die der 10 h – Regel entsprechen existieren in Dietenhofen nicht.

Somit sind nun für die Errichtung von WKA in Dietenhofen die Änderung des Regional- und Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes unabdingbar, so weitere WKA errichtet werden sollten.

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist immer die Kommune „Herr des Verfahrens“. Auch ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist daher nicht Planung eines Vorhabensträgers ohne Mitspracherecht der Gemeinde, sondern unterliegt dem Willen der gemeindlichen Gremien. Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes gilt er für alle, das heißt, dass nicht nur der Vorhabensträger, sondern auch jeder andere Baurecht genießt.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden Fachbehörden (Träger öffentlicher Belange) und Bürger zu dem Vorhaben gehört. Dabei müssen z.B. faunistische, floristische und andere umweltschutzrechtliche Gutachten vorgelegt werden. Es folgt jeweils die Abwägung öffentlicher und privater Belange, die auch nachvollziehbar geschehen muss. So war z.B. im geplanten Baugebiet an der Petersburg ein aufwändiges Schattengutachten notwendig, um die Abwägung fehlerfrei durchführen zu können.

Herr Bürgermeister Erdel ergänzt, dass der Markt Dietenhofen die Bürger über die gesetzlichen Vorschriften hinaus an den Planungen beteiligt. Jeder interessierte Bürger konnte bereits jetzt Informationen über die Willensbildung im Marktgemeinderat erlangen.