Beschluss: zur Kenntnis genommen

Als Nachrücker von Jörg Weghorn tritt Herr Wolfram Gundel in den Marktgemeinderat ein. Er leistet den nach Art. 31 Abs. 5 GO vorgeschriebenen Eid mit folgenden Wortlaut: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“