Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zum 01.01.2017 tritt ein neues Umsatzsteuerrecht in Kraft. Hiernach werden die Gemeinden in vielen Bereichen künftig umsatzsteuerpflichtig. In der nächsten Sitzung des Marktgemeinderates soll über eine entsprechende Optionserklärung beraten und beschlossen werden. Hierdurch kann die Umsatzsteuerpflicht bis zum 01.01.2022 „hinausgezögert“ werden.