Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Christofori stellt den Vorentwurf seines Büros für eine Sanierung der Ansbacher Straße vor. Im Auftrag des Staatlichen Bauamtes und des Marktes Dietenhofen wurde der bisherige straßenverlauf vermessen und eine Vorplanung bezüglich Lage und Höhe ermittelt. Als Randbedingungen wurden eine Fahrbahnbreite von 6,5 m (mit Aufweitungen in den Kurven) und eine Gehwegbreite von 1,5 m vorgesehen. Mindestradien und –Breiten der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) wurden eingehalten. Die von der RASt vorgegebenen Kuppen- bzw. Wannenhalbmesser konnten nicht durchgehend eingehalten werden. Dies sei, so Herr Christofori, aber nicht zwangsweise förderschädlich, wenn es vor Baubeginn mit der Regierung abgestimmt und begründet wird.

Die bestehenden Keller sollten, wenn möglich, verfüllt werden. Hierfür böte sich flüssiger Boden an. Die Höhe der Stützwände wird mit 1,5 bis 1,8 m angegeben.

Bisher waren die Grunderwerbsverhandlungen geprägt von der recht pauschalen Planung (ein bis zwei Meter) des Staatlichen Bauamtes.

Nach dem nun vorliegenden Vorentwurf werden nur geringe Teile privater Grundstücke dauernd benötigt. Die hauptsächlich benötigten Flächen liegen im Bereich der Südseite des Festplatzes, der sowieso in Gemeindebesitz steht. Der Verkauf sonstige Flächen, welche benötigt werden, wurden bereits von den Anliegern zugesagt. Eventuell muss eine Vereinbarung mit der Familie Becker bezüglich ihrer Grenzgarage getroffen werden.


Beschluss:

Die Mitglieder des Bauausschusses nehmen die Mitteilungen zur Kenntnis.