Sitzung: 13.04.2015 Ortsentwicklungs-, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Das Bauvorhaben liegt am Ortsrand von Ebersdorf und beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB.
Beschluss:
Falls ein Bauantrag
gestellt wird, stellt der Bauausschuss sein Einvernehmen in Aussicht.
Der Bauausschuss
erklärt ausdrücklich, dass eine abwassertechnische Erschließung durch die
Gemeinde aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Die Erschließung in
dieser Hinsicht müsste durch eine private Leitung zum bestehenden Kanal
sichergestellt werden.
Eine verkehrsmäßige
Erschließung ist durch den am Grundstück vorbeiführenden Weg möglich.
Die Erschließung mit Trinkwasser müsste noch geprüft werden.