Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt am Ortsrand von Ebersdorf und beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB.


Beschluss:

Falls ein Bauantrag gestellt wird, stellt der Bauausschuss sein Einvernehmen in Aussicht.

Der Bauausschuss erklärt ausdrücklich, dass eine abwassertechnische Erschließung durch die Gemeinde aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Die Erschließung in dieser Hinsicht müsste durch eine private Leitung zum bestehenden Kanal sichergestellt werden.

Eine verkehrsmäßige Erschließung ist durch den am Grundstück vorbeiführenden Weg möglich.

Die Erschließung mit Trinkwasser müsste noch geprüft werden.